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Zählen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Wissen. In Hannover und Umgebung sind wir Ihre erste Adresse für alle Fragen rund ums Erbrecht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

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Gut beraten im Erbrecht – Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Eine geregelte Verfügung von Todes wegen ist besonders wichtig, wenn großes Barvermögen, eine Immobilie oder anderes Sachvermögen auf eine andere Person übergehen sollen. Das deutsche Erbrecht macht dem Erblasser für die Planung seines Nachlasses keine Vorgaben. Das Grundgesetz lässt ihm in Art. 14 GG die Möglichkeit, frei zu bestimmen, wer nach seinem Tod über das Vermögen verfügen kann.

Macht der Erbe nicht von der Möglichkeit Gebrauch, ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Den Ausschluss des rechtlich abgesicherten Pflichtteilsanspruchs – dieser steht insbesondere den Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu – kann der Erblasser nur unter strengen Voraussetzungen in seinem Testament anordnen.

Einem Ehepaar gibt das deutsche Erbrecht die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Das sogenannte »Berliner Testament« hat Vorteile und Nachteile. Lassen Sie sich durch einen Anwalt Erbrecht in Hannover beraten.

Außer der letztwilligen Verfügung durch Errichtung eines Testaments gibt es die Alternative, das Vermögen zu Lebzeiten ganz oder teilweise zu verschenken. Einen besonderen Aspekt bildet im Erbrecht die vorweggenommene Erbfolge. Dies stellt entgegen dem Wortlaut eine einvernehmliche und für alle Interessen bestmögliche Lösung dar, da der Erblasser zu Lebzeiten das Vermögen verteilen kann und von Steuergestaltungen profitieren kann.

Für einen Erben besteht nicht immer Grund zur Freude, wenn er von einer Erbschaft erfährt. So kann es sein, dass das Erbe lediglich Schulden beinhaltet. In einem solchen Fall bietet das Erbrecht dem Erben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, die Dürftigkeitseinrede zu erheben oder das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Wurden von dem Erblasser mehrere Miterben eingesetzt, müssen diese sich mit den anderen Erben über das Vermögen auseinandersetzen. Letztendlich trifft ihn auch die Verpflichtung, eine Erbschaftsteuererklärung zu erstellen und die Erbschaftsteuer zu zahlen.

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Ohne Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber möchte hiermit sicherstellen, dass es zumindest einen gesetzlichen Erben gibt. Das letzte Glied in dieser Kette ist der Staat. Er wird dann als Erbe eingesetzt, wenn kein vorrangiger Erbe aus der Erbfolge ermittelt werden kann.

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, das der Erbe zu dem Erblasser hatte. Anhand des Verwandtschaftsgrades werden im Erbrecht die Erben in fünf verschiedene Ordnungen eingeteilt.

Zu den Verwandten der 1. Ordnung gehören alle Abkömmlinge des Erblassers. Abkömmlinge sind nicht nur die eigenen Kindern, sondern auch deren Kinder. Somit Enkel und Urenkel.

Gibt es keine Abkömmlinge – oder sind diese bereits verstorben – erben die Verwandten der 2. Ordnung. Dies sind die Eltern des Erblassers und deren Geschwister.

Als Verwandte der 3. Ordnung kommen die Großeltern und deren Abkömmlinge in Betracht.

In den nachfolgenden Ordnungen werden die weiter entfernten Verwandten des Erblassers erfasst.

Rechtsanwalt Erbrecht Hannover

Im Erbrecht ist geregelt, dass Verwandte einer höheren Ordnung die Erben der unteren Ordnungen von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Innerhalb einer Ordnung kommen zunächst die Verwandten zum Zug, die dem Erblasser am nächsten standen. Dies bedeutet z.B., dass die Kinder eines Erblassers vor seinen Enkeln erben.

Dem Ehegatten des Erblassers steht nach der gesetzlichen Erbfolge ein besonderes Erbrecht zu. § 1931 Absatz 1 BGB bestimmt, dass der Ehegatte grundsätzlich 25% des Nachlasses erbt, sofern ein Testament oder ein Erbvertrag keine andere Regelung trifft. Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhöht der Erbanteil sich auf 50%. Die anderen 50% werden unter den Kindern des Erblassers aufgeteilt.

Die gesetzliche Erbfolge kann von einem Erblasser nur umgangen werden, wenn er ein Testament errichtet oder mit einer anderen Person einen Erbvertrag schließt. Bei Fragen zur gesetzlichen Erbfolge fragen Sie bitte einen Anwalt Erbrecht.

Testament, Erbvertrag, Vermächtnis: Ihr für Anwalt Erbrecht klärt auf

Für die Regelung seines Nachlasses stehen dem Erblasser mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. So kann er ein Testament errichten, mit einer anderen Person einen Erbvertrag abschließen oder eine Person als Vermächtnisnehmer in seinem Testament bedenken.

Was ist ein Testament? Wie muss ein Testament geschrieben werden?

Ein Testament muss handschriftlich formuliert und eigenhändig unterschrieben sein. Es ist unwirksam, wenn der Erblasser das Testament auf einem Computer verfasst hat oder die eigenhändige Unterschrift fehlt.

In dem Testament kann der Erblasser nach Belieben über seinen Nachlass verfügen. Trifft er seine Entscheidung in frühen Jahren, kann er diese später wieder aufheben, in dem er ein neues Testament aufsetzt. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte jedes Testament mit Ort und Datum versehen werden. Unter mehreren Testamenten ist nur das letzte Testament des Erblassers rechtsgültig. Wünscht er, dass ein Verwandter, der nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe werden würde, von seinem Nachlass ausgeschlossen wird, muss er für die Erbunwürdigkeit triftige Gründe anführen.

Neben der handschriftlichen Form kann auch ein notarielles Testament erstellt werden. In diesem Fall erklärt der Erblasser seinen letzten Willen gegenüber einem Notar. Unsere Kanzlei in Hannover kann Sie bei der Erstellung eines Testamentes beraten und unterstützen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

Ebenso wie bei einem Testament kann in einem Erbvertrag eine Verfügung von Todes wegen getroffen werden. Der Unterschied besteht darin, dass es sich bei dem Testament um eine einseitige Willenserklärung handelt. Das Testament muss nicht von dem Erben angenommen werden, damit es rechtsgültig wird.

Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Personen abgeschlossen. Im Gegensatz zu einem gemeinschaftlichen Testament, das von zwei Personen errichtet werden kann, die miteinander verheiratet sind, kann ein Erbvertrag auch von zwei nichtverheirateten Personen errichtet werden. Die hier getroffenen Entscheidungen können nur mit Zustimmung beider Vertragspartner wieder geändert werden. Verstirbt der eine Vertragspartner, sind die Bestimmungen für den anderen Teil verbindlicht geworden.

Was ist ein Vermächtnis im Erbrecht?

Sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag kann ein Vermächtnis festgelegt werden. Mit einem Vermächtnis kann ein Erblasser einer Person einzelne Vermögensgegenstände aus seinem Nachlass zukommen lassen, ohne dass diese Person Erbe wird. Die Vermögensgegenstände gehen nicht direkt nach Eintritt des Erbfalls in das Eigentum des Vermächtnisnehmers über. Vielmehr muss der Erblasser seine Erben anweisen, die Vermögensgegenstände an den Vermächtnisnehmer weiterzugeben. Die Erben sind verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.

Was ist der Pflichtteilsanspruch – Pflichtteil einfordern – Anwalt für Erbrecht

Der Pflichtteilsanspruch sichert einem gesetzlichen Erben zu, dass er nicht vollkommen von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 BGB alle Abkömmlinge (Kinder, Enkel und Urenkel), der Ehepartner und die Eltern des Erblassers. Zu beachten ist die Anspruchsberechtigung der einzelnen Pflichtteilsberechtigten. Die Abkömmlinge können gegenüber dem Ehepartner ein Vorrecht geltend machen. Der Ehepartner kann seinen Anspruch vor den Eltern des Erblassers erheben. Erfahren Sie hier mehr, wie Sie den Pflichtteil einfordern.

Für die Geltendmachung des Pflichtteilsrecht hat der Gesetzgeber den Anspruchsberechtigten eine Frist von drei Jahren gesetzt. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Tod des Erblassers in Kenntnis gesetzt wurde.

Beispiel: Am 03.04.2019 verstirb der Erblasser E. Von diesem Umstand erfährt der Erbe A erst am 23.12.2019. In diesem Fall beginnt die Frist am 31.12.2019 an zu laufen und läuft bis zum 31.12.2022

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem, was der Pflichtteilsberechtigte geerbt hätte, wenn die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre. Dabei spielt der Grad der Verwandtschaft eine entscheidende Rolle. Kinder und Enkel erben mehr als die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil wird mit 50% des gesetzlichen Erbes angesetzt.

Das Pflichtteilsrecht kann nicht zu Lebzeiten des Erblassers eingefordert werden. Es entsteht erst mit Eintritt des Erbfalls.

Eine Möglichkeit, den Pflichtteil zu umgehen, bietet die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts. Verzichtet ein Erbe auf seinen Pflichtteil muss diese Erklärung notariell beurkundet werden. Zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten kann z.B. vereinbart werden, dass der Pflichtteilsberechtigte auf alle erbrechtlichen Ansprüche aus dem Nachlass des Verstorbenen verzichtet und dafür von diesem eine Gegenleistung erhält. Dies kann eine Abfindungszahlung sein, die der Höhe des gesetzlichen Pflichtteils entspricht.

Was ist das Berliner Testament und die Pflichtteilsstrafklausel?

Ehegatten, die gemeinschaftlich über ihr Vermögen verfügen möchten, können nach dem deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen.

Das Berliner Testament kennzeichnet sich dadurch, dass Ehemann und Ehefrau sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Gleichzeitig wird die Regelung gefasst, dass nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen das Vermögen an einen Dritten fallen soll. Zum Schlusserben können die Kinder aber auch jede andere Person bestimmt werden.

Ein Vorteil des Berliner Testaments liegt darin, dass das Vermögen nach dem Tod des ersten Ehepartners auf den Überlebenden übergeht, ohne dass er sich mit seinen Kindern oder anderen Erben über das Erbe auseinandersetzen muss.

Ein Schlusserbe kann nach dem Tod des Erstversterbenden in der Regel seinen Pflichtteil geltend machen. Da dem überlebenden Ehegatten durch die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs ein finanzieller Nachteil entsteht, können die Ehegatten bereits bei Errichtung des Berliner Testaments eine Pflichtteilsstrafklausel vereinbaren. Diese Klausel versperrt dem Berechtigten, seinen Pflichtteil durchzusetzen, bevor der überlebende Ehegatte verstorben ist.

Nachteilig ist die Bindungswirkung, die das Berliner Testament entfaltet. Dies zeigt sich, wenn in dem gemeinschaftlichen Testament eine Verfügung getroffen wurde, von der angenommen werden darf, dass sie von beiden Ehepartnern gewollt war. In diesem Fall handelt es sich um eine wechselseitige Verfügung, die nur mit der Zustimmung beider Ehepartner wieder geändert werden kann. Die Verfügung bleibt über den Tod des Erstversterbenden hinaus gültig. Der überlebende Ehepartner kann eine wechselseitige Verfügung nicht mehr widerrufen.

Erben oder verschenken – Anwalt für Erbrecht

Statt einer Verfügung von Todes wegen, kann ein Erblasser seinen Nachlass oder Teile davon noch zu Lebzeiten verschenken. In steuerlicher Hinsicht ergänzen sich viele Regelungen, die eine Erbschaft oder eine Schenkung betreffen. Dennoch sollte ein Schenker genauso akribisch planen wie bei der Errichtung eines Testaments.

In der Höhe unterscheiden die steuerlichen Freibeträge sich nicht. Sowohl in der Erbschaftsteuer als auch in der Schenkungsteuer gilt für den Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro. Jedes Kind kann einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro geltend machen. Der Beschenkte kann im Gegensatz zu einem Erben aber davon profitieren, dass er den Freibetrag alle zehn Jahre in vollem Umfang ausschöpfen kann.

Einen weiteren Vorteil hat der Schenker gegenüber dem Beschenkten, wenn eine Immobilie verschenkt wird und der Beschenkte das Haus oder die Wohnung noch mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall wird der Beschenkte von der Zahlung der Erbschaftsteuer befreit.

Der Erbe im Erbrecht – Rechtsanwalt Erbrecht

In der Regel tritt der Erbe die Erbschaft an, wenn er testamentarisch oder per gesetzlicher Erbfolge zum Erben bestimmt wird. Ist der Nachlass überschuldet, ist es eine Überlegung wert, das Erbe auszuschlagen.

Ein komplexer Sachverhalt kommt auf den Erben zu, wenn er als Miterbe bestimmt wurde und sich gemeinsam mit den anderen Erben über die Erbschaft auseinandersetzen muss.

Mit dem Antritt der Erbschaft übernimmt der Erbe die Verpflichtung, eine Erbschaftsteuererklärung zu erstellen und die Erbschaftsteuer zu zahlen.

Was ist bei einer Erbausschlagung zu beachten?

Tritt ein Erbe die Erbschaft an, haftet er für alle Schulden, die seinen Erbteil betreffen. Besteht die Erbschaft nur aus Schulden oder ist der Nachlass überschuldet, wird dem Erben nicht die Möglichkeit verwehrt, das Erbe auszuschlagen. Der Gesetzgeber lässt ihm für die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Erbe von dem Erbfall erfährt. Entschließt er sich hierzu, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine Ausschlagungserklärung abgeben. Hierfür wird dem Ausschlagenden eine Gebühr von 30 Euro in Rechnung gestellt. Als Rechtsanwälte für Erbrecht informieren wir Sie gerne. Vereinbaren Sie daher einen Besprechungstermin in Hannover.

Die Entscheidung zur Ausschlagung sollte gut bedacht sein. Wurde die Erklärung abgegeben, hat der Erbe seinen Anspruch auf den Pflichtteil verwirkt. Zum Widerruf der Erklärung ist nur der Erbe berechtigt, der triftige Gründe anführt.

Erbe in einer Erbengemeinschaft – Rechtanwalt Erbrecht

Wenn mehrere Personen an einem Erben beteiligt, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Um das Erbe unter sich aufzuteilen, müssen die Erben sich auseinandersetzen. Die Verfügungsgewalt über das Erbe steht in diesem Fall nur der Erbengemeinschaft zu. Ein Erbe ist nicht berechtigt, allein über den Nachlass zu verfügen.

Die Aufteilung der Erbschaft wird entsprechend der Erbquote vorgenommen. Die Gemeinschaft besteht, solange das Erbe nicht aufgeteilt wurde. Danach löst sich die Erbengemeinschaft auf.

Die Erbschaftsteuererklärung erklärt durch einen Anwalt für Erbrecht

Für die Festsetzung der Erbschaftsteuer muss der Erbe eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Differenz zwischen dem Wert des Nachlasses und den Nachlassverbindlichkeiten.

Hat der Erbe eine Immobilie geerbt, empfiehlt es sich, den Verkehrswert schätzen zu lassen. Der Wert wird bei Erstellung der Erbschaftsteuererklärung benötigt. Als Nachlassverbindlichkeiten können z.B. die Schulden des Erblassers angesetzt werden.

Zu den Erblasserschulden zählen die Schulden, die der Erblasser noch zu Lebzeiten gemacht hat. Diese beruhen z.B. auf Verträgen. Aber auch die offenen Steuerschulden stellen für den Erben Nachlassverbindlichkeiten dar, wenn sie von ihm entrichtet wurden.

Die Höhe der Erbschaftsteuer wird vom Finanzamt mit Bescheid festgesetzt, nachdem der Erbe die Erbschaftsteuererklärung eingereicht hat. Durch die Ansetzung des erbschaftsteuerlichen Freibetrags mindert sich die Steuer. Bei Fragen kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.

Anwalt Erbrecht Hannover

Mandantenmeinungen

Svenja FaehnrichSvenja Faehnrich
12:38 02 Feb 23
Ein Termin konnte schnell vereinbart werden, kompetente und umfangreiche Beratung! Alles bestens, vielen Dank!
Iris SchoberIris Schober
20:01 30 Jan 23
Ich wurde gut und kompetent beraten. Herr Diel weiß wovon er spricht und sagt einem offen und ehrlich wie sich der Sachverhalt darstellt und welche Möglichkeiten man hat. Er hat mir komplexe Fallkonstellationen nachvollziehbar, anhand von greifbaren Beispielen gut erklärt.Ich bin sehr zufrieden.
Elena SElena S
22:09 19 Jan 23
Wir sind sehr zufrieden!Neben der schnellen Terminvergabe, gab es ein sehr freundliches, verständliches und kompetentes Beratungsgespräch.Bei weiteren Bedarf ist die Kanzlei Diel auf jeden Fall wieder meine erste Wahl!extra pro = Die Kanzlei ist auch für Rollstuhlfahrer "betretbar"
Sylvia SchulzSylvia Schulz
18:21 31 Dec 22
Ich hatte heute ein Telefongespräch mit Herr Diel und habe mich definitiv zufrieden und sicher gefühlt. Beim ersten Gespräch hatte Herr Diel einen sehr professionellen und kompetenten Eindruck hinterlassen. Keine überflüssigen Erklärungen und alles auf dem Punkt gebracht. Wenn ich was nicht verstanden habe, hatte er mir auf geduldige Art und Weise anhand von Beispielen leicht gemacht es zu verstehen. Insgesamt gibt es nichts zu meckern, also 5 Sterne:)
Carmen PedronCarmen Pedron
10:21 26 Aug 22
Die Beratung bei Herrn Diel war einwandfrei.Wir wurden zu mehreren möglichen Optionen beraten und alles wurde sehr verständlich erklärt.Vielen Dank
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