Berliner Testament Inhalt – Anwalt Erbrecht

Das Berliner Testament – Inhalt, Form, Bindungswirkung, Widerruf

Um über ihren Nachlass zu verfügen, kommt bei Ehegatten, häufig der Wunsch auf, eine übereinstimmende Verfügung zu errichten. Das deutsche Erbrecht bietet ihnen mit einem Ehegattentestament die Möglichkeit, den letzten Willen gemeinschaftlich zu treffen (§§ 2265, 2267 BGB). Eine besondere Form des während einer Ehe gemeinschaftlich gefassten letzten Willens ist das sogenannte Berliner Testament. Hierbei setzen die beiden Ehepartner sich gegenseitig zum Alleinerben ein. Gleichzeitig wird die Bestimmung getroffen, dass die Erbfolge nach dem Tod des Letztverstorbenen an einen Dritten – z.B. das gemeinsame Kind – fallen soll.

Die Form – Berliner Testament handschriftlich

Wollen zwei eheliche Partner eine gemeinsame Verfügung errichten, müssen sie sich an die allgemeingültige Form für den letzten Willen halten. Wichtig ist, dass beide Partner das Nachlassdokument eigenhändig unterschreiben. Es führt nicht zur Unwirksamkeit der Verfügung, wenn aus dem letzten Willen nicht hervorgeht, wann (genauer Ort) und wo (aktuelles Datum) die Unterschriften von den Ehepartner geleistet wurden. Um späteren Irritationen vorzubeugen, sollte die Verfügung aber diese Informationen enthalten.

Die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments

Bei der Errichtung des gemeinschaftlich gefassten letzten Willens werden wechselbezügliche Verfügungen getroffen. Der eine eheliche Partner hat die Verfügung mit Rücksichtnahme auf den anderen getroffen.

Durch diese wechselbezüglichen Verfügungen geht von dem gemeinsam errichteten Nachlassdokument eine sehr starke Bindungswirkung aus. Ist eine der beiden Willenserklärungen nichtig, gilt dies auch für die Erklärung des anderen. Hinzukommt, dass die einmal getroffene Entscheidung nur durch eine Erklärung widerrufen werden kann, die von einem Notar beurkundet wurde. Dies ist im Erbrecht allerdings nur möglich, so lange beide Ehepartner noch am leben sind.

Stirbt der erste Partner, tritt die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Nachlassdokuments in der Weise ein, dass der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, die einmal getroffene Entscheidung wieder rückgängig zu machen. Der Ehemann, die Ehefrau oder der Lebenspartner ist an die getroffene Entscheidung gebunden. Das Recht auf Widerruf ist mit dem Tod des anderen erloschen.

Berliner Testament Pflichtteil

Die Vorschriften eines Berliner Testaments sehen vor, dass der länger lebende Partner zunächst als Erbe eingesetzt wird, der allein erbt. Zu diesem Zeitpunkt können gemeinsame Kinder nicht ihren Rang aus der gesetzlichen Erbfolge geltend machen und erben. Die Abkömmlinge gehen aber nicht ganz leer aus. Ihnen steht der Pflichtteil zu.

Berliner Testament Pflichtteil Kinder

Möchten die Eheleute bei Errichtung des Nachlassdokuments verhindern, dass die Kinder nach dem Tod des ersten Ehepartners ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen können, kann in das Testament eine sog. Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen werden. Hiermit wird verhindert, dass der Pflichtteil vor dem Sterbefall des zweiten Erblassers geltend gemacht wird. Die Klausel kann bei Bedarf so formuliert werden, dass den Abkömmlingen nach Eintritt des zweiten Erbfalls nicht mehr zusteht, als der Pflichtteil.

Die Wiederverheiratungsklausel

Für den Fall einer Wiederverheiratung des länger lebenden Partners kann die folgende Gestaltungsmöglichkeit getroffen werden:

Es kann die Verfügung getroffen werden, dass der Nachlass in dem Moment auf den letzten Erben übergeht, wenn ein Partner nach dem Tod des anderen eine neue eheliche Verbindung eingeht. Hierdurch soll der gemeinsame Schlusserbe davor geschützt werden, dass der neue Ehepartner an dem Nachlass teilhat und der Erbteil des letzten Erben kleiner wird. Ein Nachteil der Wiederverheiratungsklausel besteht darin, dass der überlebende Partner in seinen Verfügungsrechten deutlich eingeschränkt ist.

Berliner Testament ändern?

Zu Lebzeiten beider ehelichen Partner stellt ein Widerruf der gemeinschaftlich getroffenen Verfügung keine Hürden dar. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Widerruf gegenüber dem anderen Ehegatten durch einen Notar beurkundet wird.

Ein Widerruf des gemeinschaftlichen Nachlassdokuments nach dem Tod des Erstversterbenden ist nicht möglich. Möchte der länger lebende Ehegatte seine Testierfreiheit wieder erlangen, kann er nur noch die Erbschaft des Erstversterbenden ausschlagen.

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Was passiert mit dem Ehegattentestament nach einer Scheidung?

Im Falle einer Ehescheidung werden die in dem letzten Willen gemeinsam getroffenen Verfügung unwirksam. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, wenn die Ehe vor dem Tod des Erstversterbenden aufgelöst oder ein Scheidungsantrag gestellt und diesem zugestimmt wurde.

Die Aussetzung des Scheidungsverfahrens ändert an der Unwirksamkeit ebenso wenig, wie eine spätere Wiederheirat dessen Wirksamkeit wieder herstellen kann.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wurden die Verfügungen in dem gemeinschaftlichen Testament explizit auch für den Fall einer Ehescheidung getroffen, bleiben sie nach der Trennung bestehen.

Besteht für einen Dritten die Möglichkeit, ein Ehegattentestament anzufechten?

Nach dem Tod des Erstversterbenden kann der überlebende Ehegatte die getroffenen Entscheidungen nicht mehr widerrufen. In gleicher Weise wird ihm das Recht versagt, das gemeinsam errichtete Testament zu diesem Zeitpunkt noch anzufechten.

Einem Dritten hingegen – z.B. der schlusserbenden Tochter – ist es möglich, dass gemeinsam errichtete Testament der Eltern anzufechten. Der BGH bestätigte diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 25. Mai 2016 (Az.: IV ZR 205/15). Die Richter unterstützten die nicht vergleichbare Interessenlage, die der Erbe in diesem Fall hat.

Berliner Testament Kosten

Die Kosten für ein Berliner Testament sind von vielen Faktoren abhängig und können ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes nur grob angegeben werde. Sie sollten jedoch beachten, dass Sie Ihr Haus auch nicht auf sandigem Fundament bauen. Ähnlich vorausschauend sollten Sie auch bei der Erstellung des Testaments sein. In der Praxis erlebe ich es immer wieder, dass an dieser so wichtigen Stelle, wie der Regelung seines Vermögens gespart wird. Im Ergebnis zahlen die Erben nach dem Tod für unnötige Formalitäten, Bürokratie und etwaige Prozesses deutlich mehr als eine vernünftige Beratung im Erbrecht, die gesetzlich auf 190,00 EUR zzgl 19% USt. gedeckelt ist.

Berliner Testament ohne Notar

Ehepartner haben die Möglichkeit, ein Berliner Testament zu erstellen, entweder mit der Hilfe eines Notars oder ohne. Wenn sie sich dafür entscheiden, keinen Notar zu konsultieren, muss das Testament vollständig in Handschrift verfasst sein. Laut § 2267 BGB ist es zulässig, dass nur einer der Ehepartner das Schreiben übernimmt. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass der andere Partner ebenfalls seine Unterschrift leistet. Eine preiswerte Möglichkeit, die jedoch sicher ist, ist vor dem handschriftlichen Verfassen des Berliner Testaments sich anwaltlich beraten zu lassen und das eigenhändige Berliner Testament dann in amtliche Verwahrung zu Hinterlegen. Neben den Gebühren für die anwaltliche Beratung kommen für die Hinterlegung 75,00 EUR Gebühren hinzu.

Berliner Testament Notar Kosten

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit das gemeinsame Testament bei einem Notar zu erstellen. Dieses Vorgehen bietet, sofern der Notar auch Erbrecht kann, sehr viele Vorteile. Insbesondere ist die Beratung beim Notar „inklusive“ so dass Sie bereits an dieser Stelle Kosten sparen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sofern sich Immobilien im Nachlass befinden die Erben mangels notariellem Testament verpflichtet sind einen Erbschein zu beantragen. Die Kosten hierfür sind fast genau so hoch wie die für die Erstellung des gemeinsamen Testaments. Die Erbscheinbeantragung kann je nach Einzelfall 2-6 Monate dauern und deutlich länger, wenn ein potentieller Miterbe gegen die Erbscheinbeantragung vorgeht.

Beim Notar müssen Sie ausgehend von der Höhe Ihres Vermögens mit Kosten von 150,00 EUR bis mehr als 2.000,00 EUR rechnen. Die genauen Kosten können Sie ebenfalls während einer anwaltlichen Beratung erklären lassen.

Berliner Testament Muster

Ich empfehle Ihnen kein Muster. Daher gibt es auf meiner Seite auch kein Muster für ein Berliner Testament. Ein Muster wäre ähnlich sinnvoll wie eine Anleitung für eine Blinddarmoperation. Ähnlich problematisch gestalten sich Muster in der anwaltlichen Praxis. Ein Muster für ein Berliner Testament kommt für Sie nur dann in Betracht, wenn Sie Max Mustermann sind. In anderen Fällen kann ein Muster mehr Schaden anrichten und mehr Kosten verursachen als eine vernünftige anwaltliche Beratung bei der Erstellung eines Berliner Testament. Ein Muster für alle Berliner Testamente kann nicht auf Ihre individuellen Umstände und Vorstellungen Ihrer Familie eingehen.

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