Todesfall – was tun?

Rechtsanwalt im Erbrecht Hannover

Nichts im Leben ist so sicher wie die Erkenntnis, dass jeder Mensch einmal sterben muss. In der westlichen Gesellschaft spielt jedoch der Tod keine wesentliche Rolle. Vielmehr wird er eher verdrängt. Wenn jedoch ein Elternteil, ein Familienmitglied, Freund oder Partner verstirbt, müssen wir uns zwangsläufig damit beschäftigen, wie wir mit dem Tod umgehen und was bei einem Sterbefall zu tun ist.

Definition des Todesfalls

Unter Todesfall wird das Ableben einer natürlichen Person verstanden. Von einem Todesfall spricht man meist, wenn der Verstorbene eine nahestehende Person wie ein Angehöriger oder ein Freund war. Der Begriff Sterbefall wird häufig verwendet, wenn allgemein vom Tod einer Person gesprochen wird. Der Begriff Sterbefall erscheint daher oft in amtlichen Dokumenten.

Rechtliches – Rechtsanwalt für Erbrecht klärt auf

Bestattungspflicht in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, wobei wiederum jedes Bundesland ein eigenes Bestattungsgesetz hat. Demnach muss ein Verstorbener frühestens nach 48 Stunden und allerspätestens nach acht Tagen bestattet werden. Die Überführung in eine Leichenhalle hat spätestens nach 24 oder 36 Stunden zu erfolgen. Zudem muss eine Leiche in einem Sarg oder Urne auf einem Friedhof beerdigt werden. Möglich ist auch die Beerdigung in einem Ruheforst oder Friedwald. Die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen erlauben das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen auf einem Privatgrundstück.

Übernahme der Kosten durch Angehörige

Die Angehörigen sind bei einem Todesfall verpflichtet, die Beerdigungskosten zu zahlen. Dies betrifft Ehe- oder Lebenspartner und anschließend Kinder, Eltern oder Geschwister sowie Großeltern oder Enkel. Die Pflicht zur Übernahme der Beerdigungskosten regelt § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach müssen grundsätzlich die Erben die Beerdigungskosten übernehmen.

Hat der Verstorbene keine Angehörigen mehr, die sich um eine Beisetzung kümmern, wird das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde für eine Beerdigung zuständig, welches dann ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Werden doch noch Angehörige gefunden, sind diese zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

Unmittelbares Verhalten nach Todesfall -Tipps vom Rechtsanwalt im Erbrecht in Hannover

Natürlich bringt der Eintritt eines Sterbefalls eine große emotionale Belastung mit sich. Sie werden sicher zunächst aufgewühlt sein und sagen sich, er ist da der Todesfall was tun? Überlegen Sie das richtige Verhalten nach Todesfall. Prüfen und überlegen Sie, welche Dinge Sie schon in den ersten Stunden nach dem Tod vornehmen müssen. Trat der Sterbefall bei Ihnen zu Hause ein, müssen Sie zunächst einen Arzt rufen. Dabei kann es sich um Ihren Hausarzt oder auch einen anderen Arzt (erreichbar unter der Notfallnummer 112) handeln. Dieser stellt den Tod fest und führt die erste Leichenschau durch. Anschließend stellt er den Totenschein aus. Trat der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, wird der Totenschein dort automatisch ausgestellt.

Benachrichtigen Sie sofort die engsten Angehörigen und besprechen Sie mit diesen alle notwendigen ersten Schritte.

Suchen Sie als Nächstes ein Unternehmen, das die Bestattung des Verstorbenen durchführt. Hierfür werden einige Unterlagen benötigt, die Sie am besten sammeln und in einem Ordner griffbereit halten. Sie benötigen für die Ausstellung einer Sterbeurkunde:

  • den Personalausweis,
  • den Totenschein und
  • weitere personenbezogene Unterlagen, wie zum Beispiel die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch.

Lassen Sie sich eine Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung ausstellen.

Vermeiden Sie Fehler, die zu einem späteren Zeitpunkt teuer werden. Lassen Sie sich dazu ausführlich von einem Rechtsanwalt Testament beraten.
Rufen Sie jetzt unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Kanzlei Erbrecht in Hannover.

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Richtiges Verhalten nach Todesfall innerhalb der nächsten 36 Stunden

Um die Beisetzung des Verstorbenen richtig zu planen, sollten Sie prüfen, ob er eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat oder bereits mit einem Bestattungsunternehmen ein Vorsorgevertrag vorhanden ist. Besteht vielleicht eine Bestattungsverfügung? Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, haben Sie bis zu 36 Stunden Zeit bis zur Beauftragung eines Bestattungsunternehmens. Daher haben Sie auch die Möglichkeit, die Konditionen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Haben Sie ein Institut beauftragt, kann der von Ihnen ausgewählte Bestatter die Überführung des Verstorbenen durchführen. Besprechen Sie in einem Gespräch mit ihm alle notwendigen Aufgaben und die vorzunehmenden Formalitäten. Das Bestattungsunternehmen kann zum Beispiel die erforderlichen Behördengänge unternehmen oder Sie beauftragen Verwandte und Freunde mit der weiteren Organisation und der durchzuführenden Aufgaben.

Die nächsten Schritte innerhalb von 72 Stunden nach dem Sterbefall – Ihr Rechtsanwalt im Erbrecht

Neben allen Angehörigen müssen noch weitere Stellen, wie zum Beispiel die Rentenversicherung, die Krankenkasse und eventuelle auch ein Arbeitgeber über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Sprechen Sie auch mit Ihrem eigenen Arbeitgeber über die Gewährung eines eventuellen Sonderurlaubs. Prüfen Sie auf dem Konto des Verstorbenen mögliche vorhandene Daueraufträge und stoppen Sie diese.

Was ist vor einer Bestattung zu tun?

Entscheiden Sie vor Festlegung des Bestattungstermins, wie die Beisetzung gestaltet werden soll. Fragen Sie sich, ob Sie diese im engsten Familienkreis wünschen oder ob Sie Freunde, Bekannte und entfernte Verwandte einladen möchten.

Entscheiden Sie sich in Absprache mit dem Bestatter für die richtige Bestattungsform, wie zum Beispiel eine Erd- oder Feuerbestattung oder in einem Friedwald. Erwerben Sie auf dem Friedhof das Grabnutzungsrecht und wählen Sie das Grab aus.

Besprechen Sie in einem anschließenden Gespräch mit einem Priester, Pfarrer oder einem Trauerredner die eigentliche Durchführung der Beerdigungszeremonie. Setzen Sie in einer regionalen Zeitung eine Todesanzeige auf und versenden Sie Trauerkarten an Angehörige oder Freunde. Organisieren Sie zusammen mit dem Bestattungsunternehmen Grabschmuck für die Kirche oder Trauerhalle. Bestellen Sie bei einer Gärtnerei oder organisieren Sie mit dem Bestatter Blumen Gestecke, Kränze oder Trauerschleifen. Kümmern Sie sich um einen Beerdigungskaffee in einem Dorfgemeinschaftshaus oder einer Gaststätte.

Nach einer Bestattung – Tipps vom Rechtsanwalt im Erbrecht Hannover

Nach einer Bestattung kommen auf die Angehörigen weitere Formalitäten zu. Hat der Verstorbene ein Testament verfasst, muss dieses eröffnet werden. Weiterhin muss von den Hinterbliebenen ein Erbschein beantragt werden, der ein mögliches Erbe des Verstorbenen festlegt. Eventuell müssen Sie noch weitere Behörden vom Eintritt des Sterbefalls informieren. Hierzu zählen das Finanzamt, das Sozialamt oder das Versorgungsamt, sofern der Verstorbene alleine lebte.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover

Das Thema Erbrecht ist häufig mit vielen Emotionen verbunden.
In einem ersten Gespräch hören wir deshalb nur zu und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, wie es am besten weitergeht.

Daneben sind noch weitere bestehende Verträge des Verstorbenen zu kündigen. Hierzu zählen:

  • Zeitungsabonnements,
  • der Telefonanschluss,
  • die Rundfunkgebühren
  • aber auch vorhandene Bankkonten.
  • War der Verstorbene in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter unterwegs, müssen die dort vorhandenen Profile gelöscht werden.

Sind Sie Ehepartner eines Verstorbenen, der Bezieher einer Rente war, haben Sie einen Anspruch auf Rentenfortzahlung, die ebenfalls beantragt werden muss.

Als Ihr Rechtsanwalt in Hannover stehen wir Ihnen bei allen zu erledigenden Schritten Rat und Tat zur Seite.

Kündigung von Versicherungen

Um bestehende Versicherungen des Verstorbenen zu kündigen, ist ein einfaches Schreiben bereits ausreichend. Formulieren Sie ein Kündigungsschreiben und richten Sie dieses mit Angabe des Sterbedatums an eine Versicherung. Bitten Sie um eine Bestätigung der Kündigung. Legen Sie dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

In diesen oftmals komplexen rechtlichen Aufgaben unterstützen wir Sie als Ihr Rechtsanwalt im Erbrecht gerne!

Weitere Schritte nach einer Bestattung

Nach einer Bestattung kommen auf Sie noch mehr Aufgaben zu. Denken Sie an Danksagungskarten, die Sie an alle Personen senden, die gegenüber dem Verstorbenen ihr Beileid bekundet haben. Bei der Ausgestaltung der Grabstätte haben Sie jedoch mehr Zeit. Es reicht aus, einen Grabstein nach einigen Wochen aufstellen, wenn das Grab zuvor durch die Friedhofsverwaltung fertiggestellt wurde.

Kündigung der Wohnung

Lebte der Verstorbene zuletzt in einer Mietwohnung, geht der Mietvertrag auf dort ebenfalls wohnende Angehörige oder die Erben über. Wird kein Eigenbedarf angemeldet, sollte der Mietvertrag schnellstmöglich gekündigt werden. Wurde die Wohnung innerhalb eines Monats gekündigt, kann vom Sonderkündigungsrecht von drei Monaten Gebrauch gemacht werden. § 580 des BGB legt fest, dass, sofern der Mieter stirbt, sowohl Erbe aber auch der Vermieter berechtigt sind, das Mietverhältnis binnen eines Monats außerordentlich im Rahmen einer gesetzlichen Frist zu kündigen. Allerdings ist zunächst die Miete weiter fällig. Ebenso sind die Erben verantwortlich für eine Räumung der Wohnung.

Lassen Sie sich bei Kündigungen anwaltlich beraten. Ihr Rechtsanwalt in Hannover berät Sie gerne.

Kosten einer Beerdigung

Viele Menschen wissen nichts über die für eine Bestattung anfallenden Beerdigungskosten. Je nach Wünschen und Vorstellungen der Hinterbliebenen können sich die Aufwendungen in einer Spanne von 2.000 Euro bis zu 35.000 Euro für eine gehobene Erdbeisetzung bewegen. Der Durchschnitt liegt in Deutschland bei etwa 7.600 Euro. Somit sind die Kosten einer Beerdigung doch überraschend hoch.

Die Bestattungskosten können von Institut zu Institut stark schwanken. Ebenso unterliegen diese starken regionalen Unterschieden. Analysieren und vergleichen Sie die jeweiligen Leistungen der Bestattungsinstitute und informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach den Grab- und Friedhofsgebühren.

Wir beantworten Ihre Fragen!

Vermeiden Sie Fehler, die zu einem späteren Zeitpunkt teuer werden könnten.
Lassen Sie sich dazu ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten.

Rufen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Termin.

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