Der Erbvertrag – Anwalt Erbrecht Hannover

Sichern Sie Ihren Nachlass mit einem maßgeschneiderten Erbvertrag vom Anwalt für Erbrecht in Hannover

Beginnt man, sich mit dem eigenen Nachlass auseinanderzusetzen oder wird nach dem Tod einer nahestehenden Person selber Erbe, so trifft man schnell auf den Begriff des Testaments. Doch neben der letztwilligen Verfügung gem. § 2247 BGB gibt es auch noch den Erbvertrag, der als Verfügung von Todes wegen den Nachlass regelt. 

Geregelt wird der Erbvertrag vom Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. In § 1941 BGB ist normiert, dass der Erbvertrag dazu dient, Erben einzusetzen und Vermächtnisse und Auflagen zu regeln. Was die Vor- und Nachteile eines Erbvertrags sind und worauf es bei der Aufsetzung zu achten gilt, erklärt ein Rechtsanwalt im Erbrecht. 

Ihr Anwalt für Erbrecht in Hannover!

Einen Erbvertrag aufzusetzen ist von großer Bedeutung.

Wir begleiten Sie gerne und stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung beiseite. In einem ersten Gespräch hören wir zu und arbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorstellungen heraus.

Was ist ein Erbvertrag? 

Ein Erbvertrag ist wie ein Testament eine Verfügung von Todes wegen. Mit einem Erbvertrag regelt der Erblasser seinen Nachlass und teilt sein Vermögen auf. Ein Erbvertrag wird meistens von Erblassern aufgesetzt, die die Zuwendung ihres Vermögens an eine Gegenleistung koppeln wollen, also z.B. die Einsetzung eines Alleinerben, nachdem dieser den Erblasser bis zum Tode pflegt. 

Leistung und Gegenleistung, die hier in Vertragsform festgehalten werden, entfalten für die Vertragsparteien also eine Bindungswirkung. Der Erblasser ist nach dem Abschluss eines Erbvertrages in seiner Testierfreiheit beschränkt, er kann also nichts in einem Testament verfügen, was er im Rahmen des Erbvertrages bereits geregelt hat.

Für verheiratete Paare gibt es die Möglichkeit des Ehe- und Erbvertrags. Haben die Ehegatten ein größeres Vermögen, fallen auch höhere Notarkosten an, die durch die kombinierte Vertragsform minimiert werden. Ehegatten regeln mit einem Ehe- und Erbvertrag häufig die Aufteilung des Nachlasses ähnlich einem Berliner Testament und setzen den jeweils anderen Ehegatten als Alleinerben ein. Kommt es zu einer Scheidung, wird auch der Ehe- und Erbvertrag gem. § 2077 BGB unwirksam. 

Der Rücktritt von einem Erbvertrag ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, in einigen Fällen ist es daher ratsam, dass sich die Vertragsparteien den Rücktritt bei Vertragsschluss vorbehalten. 

Was unterscheidet Erbvertrag und Testament? 

Ein Testament ist für den Erblasser wohl unkomplizierter als ein Erbvertrag. Während ein Testament eigenhändig von dem Erblasser zuhause aufgesetzt werden kann und keine anderen (anwesenden) Personen benötigt, verpflichtet der Erbvertrag mindestens zwei Vertragspartner, die gem. § 2276 Abs. 1 BGB beide bei Vertragsschluss anwesend sein müssen. Der Vertrag muss außerdem von einem Notar beurkundet werden. Dieser stellt unter anderem sicher, dass die Vertragspartner gem. § 2275 BGB voll testier- und geschäftsfähig sind. 

Nicht nur die Aufsetzung eines Erbvertrags ist komplizierter als die eines Testaments, auch an die Aufhebung bzw. Änderung eines Erbvertrags werden höhere Anforderungen gestellt. Ein Testament kann immer einseitig und spontan geändert, widerrufen oder zerstört werden. Soll ein Erbvertrag geändert oder die Wirkung vollständig verhindert werden, so müssen beide Vertragspartner dem zustimmen. Für eine Aufhebung muss ein Aufhebungsvertrag zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien geschlossen werden. 

Eine Ausnahme stellt das Ehegattentestament gem. § 2265 BGB dar, dessen Aufsetzung den Erbvertrag zwischen den Ehegatten gem. § 2292 BGB automatisch ungültig werden lässt. 

Welche Vor-und Nachteile hat ein Erbvertrag? 

Wie bereits beschrieben, gibt es einige Unterschiede zwischen dem bekannten Testament und einem Erbvertrag. In diesen Unterschieden begründen sich auch Vor- und Nachteile des Erbvertrages.

Ein großer Vorteil des Erbvertrages ist die damit einhergehende Sicherheit für beide Vertragsparteien. Der Erblasser wendet sein Vermögen einem Erben nur unter einer ihm zuträglichen Bedingung zu. Bricht der Vertragspartner den Vertrag und leistet nicht, so führt das zu seiner (vertraglichen) Enterbung. Der Erblasser schafft eine Motivation und rechtliche Bindung für den Vertragspartner und späteren Erben, die Gegenleistung zu erbringen. 

Auch der Vertragspartner erhält die Sicherheit, für seine Leistung (z.B. Pflege, Unterstützung im Haushalt, Firmenführung…) mit der Erbschaft “vergütet” zu werden. Auch eine Inanspruchnahme der Leistung des Vertragspartners und eine anschließende einseitige Änderung der Verfügung durch den Erblasser kurz vor seinem Tod ist durch die Anforderungen der §§ 2290 ff. BGB ausgeschlossen. 

Der Charakter des Erbvertrags, der die großen Vorteile ausmacht, ist jedoch auch Grundlage für dessen Nachteile. Wie aufgezeigt, ist die Änderung und Aufhebung des Erbvertrags sehr viel komplizierter als die eines Testaments. Im Falle eines Konflikts mit dem Vertragspartner müssen beide Parteien der Änderung zustimmen, ein Notar muss Aufhebung und Änderung beglaubigen. 

Kann ein Erbvertrag die Pflichtteilsberechtigten ausschließen? 

Genau wie ein Testament kann auch die Nachlassregelung mithilfe eines Erbvertrags Personen enterben, jedoch nicht Pflichtteilsberechtigte um ihren Pflichtteil bringen. Die gesetzliche Regelung, die den nächsten Angehörigen einen Anteil an der Erbmasse sichern soll, ist nicht einfach umgehbar. Es ist dem Erblasser jedoch trotz Erbvertrag freigestellt, zu Lebzeiten über sein Vermögen frei zu verfügen und auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ohne Beeinträchtigungsabsicht Gegenstände zu verschenken. 

Was kostet ein Erbvertrag? 

Ein Erbvertrag ohne Kosten ist nicht möglich, da er ohne notarielle Beurkundung rechtsunwirksam ist. Ausschlaggebend für die Kosten der Vertragspartner sind einerseits das Gerichts- und Notarkostengesetz (kurz GNotKG) und andererseits der Geschäftswert, also die Höhe des aktuell vorhandenen Vermögens (abzüglich der Hälfte der Schulden). Je nach Höhe wird die anfallende Gebühr verdoppelt. Auch die Änderung eines Erbvertrags durch den Notar sowie Auslagen für Porto und Materialien verursachen Kosten. Hinzugerechnet werden müssen auch die Umsatzsteuer und die Verwahrungsgebühr von 75€ nach § 34 Abs. 2 BeurkG.

Trotz der vermeintlich langen Liste an kostenverursachenden Faktoren kann ein Erbvertrag eine kostensparende Maßnahme sein, da die notariell beurkundete Regelung des Nachlasses teure und langjährige Erbstreitigkeiten weitestgehend verhindert. Weiterhin lässt der Erbvertrag die spätere Notwendigkeit eines Erbscheins entfallen, der Kosten verursachen würde.

Anwalt Erbvertrag

Stress und auch die möglichen Kosten schrecken Mandanten ab, einen Anwalt für den Erbvertrag zu beauftragen. Jedoch sind die Kosten bei Verbrauchern auf maximal 190,00 EUR zzgl. Ust gedeckelt. Gerne stehe ich Ihnen als kompetenter und erfahrener Anwalt für Erbrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung und weitere Informationen zu unseren Leistungen.

Fazit

Der Erbvertrag ist für viele Menschen eine gute Möglichkeit, ihren Nachlass zu regeln und die Zuwendung noch an eine für sie günstige Bedingung zu koppeln. Da der Erbvertrag (wie ein großer Teil des Erbrechts) nicht unkompliziert ist und die aufzubringenden Kosten sich lohnen sollen, ist es ratsam, sich rechtliche Unterstützung bei einem Rechtsanwalt im Erbrecht zu suchen. Dieser prüft, ob und wie ein Erbvertrag dem Erblasserwillen gerecht werden würde und wie die Vertragsparteien zu einer interessengerechten Lösung finden.

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