Rechtsanwalt Vorsorgevollmacht: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Selbstbestimmte Vorsorge ist keine Frage des Alters!

Auch wenn es keine beliebte Aufgabe ist – irgendwann sollte sich jeder Mensch damit beschäftigen, was mit seinen Sachen und Vermögen passiert, wenn das Leben sich irgendwann dem Ende zuneigt und man aufgrund von Alter oder Krankheit Hilfe bei alltäglichen Dingen braucht . Die Regelung des „Falles der Fälle“ nimmt nicht nur eine Last von den zukünftigen Erblassern, sondern erleichtert auch für die Angehörigen die Zeit nach dem Tod des geliebten Menschen. Hat sich der Betroffene nicht im Vorhinein um die Regelung der Erbfolge, Vermächtnisse, Vollmachten und Verfügungen gekümmert, so tritt die Sorge oder Trauer um das Familienmitglied häufig in den Hintergrund angesichts von Konflikten und Neid.

Neigt sich das Leben eines Menschen dem Ende zu, so ist er mehr und mehr auf die Unterstützung und Pflege anderer Menschen angewiesen. Dabei müssen zu Lebzeiten häufig auch (medizinische) Entscheidungen für den Betroffenen getroffen werden. Da dabei der Wille des Patienten maßgeblich sein sollte, ist es von Vorteil, wenn dieser vorher in Form einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht festgehalten wurde und den Entscheidenden auch zugänglich ist. 

Dokumente Erbrecht

Ziel: Vollmachtsmissbrauchs minimieren

Nach dem Ableben sorgt ein Testament oder ein Erbvertrag für die Anwendung der gewillkürten Erbfolge, die sich am Willen des Erblassers ausrichtet. Ist keine letztwillige Verfügung vorhanden oder ist diese nicht auffindbar, so wird die gesetzliche Erbfolge angewendet. Diese ist (wie der Name vermuten lässt) durch das Gesetz und die Regelungen des BGB vorbestimmt und lässt den Willen des Erblassers unbeachtet. 

Damit der Wille des Betroffenen zu Lebzeiten und danach berücksichtigt werden kann, muss die Verschriftlichung in Form von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament auch auffindbar bzw. zugänglich sein. Es ist daher immer von Vorteil, diese Dinge so früh wie möglich verbindlich zu regeln. Weiterhin sollten die wichtigsten Dokumente so aufbewahrt werden, dass sie im Fall der Fälle verfügbar sind, um ihrem Zweck dienen zu können. 

Ihr Rechtsanwalt für Vorsorgevollmacht Hannover

Das Thema Vorsorgevollmacht ist häufig mit vielen Emotionen verbunden.
In einem ersten Gespräch hören wir deshalb nur zu und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, wie es am besten weitergeht.

Rechtsanwalt Vorsorgevollmacht Hannover: welche Dokumente sollte ich vorbereiten? 

Weder Testament, noch Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sind verpflichtend. Auch ohne Testament gehen Vermögen und Gegenstände auf Erben über, Mediziner und Pflegepersonal treffen auch ohne Patientenverfügung wohlüberlegte Entscheidungen. Doch da Menschen unterschiedliche Ansichten zum Leben und Tod haben und diese Ansichten von individuellen Wertvorstellungen beeinflusst werden, sind die professionellen Entscheidungen von Ärzten oder die gesetzliche Erbfolge des BGB nicht immer direkter Ausdruck des Willen des Betroffenen. 

1. Das Testament

Mithilfe eines Testaments regelt der Erblasser, wer als sein Rechtsnachfolger das Vermögen erbt und in Rechte und Pflichten eintritt. Familienangehörige, denen nach der gesetzlichen Erbfolge ein Teil des Vermögens zugewendet werden würde, können vom Erblasser enterbt werden und werden somit nur mit dem Pflichtteil bedacht. In einem Testament kann der Erblasser zum Beispiel auch die Umstände der Beerdigung regeln, einen Vermächtnisnehmer bestimmen oder soziale Organisationen mit einer Zuwendung bedenken.

2. Die Patientenverfügung  

Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn der Patient seinen Willen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Das medizinische Personal muss berücksichtigen, was der Betroffene aufgrund von Glaubenszugehörigkeit, spiritueller oder moralischer Vorstellung geregelt hat. Die Verfügung der medizinischen Vorsorge gibt vielen Menschen die Sicherheit, auch im Zustand mangelnder Entscheidungsfähigkeit die medizinische Kontrolle über ihren Körper zu behalten. Während manche Menschen alle Möglichkeiten der modernen Medizin ausgeschöpft wissen wollen, ist es für andere wichtig, sie auch in Frieden gehen zu lassen, ohne das Leben maschinell aufrecht zu erhalten/ zu verlängern. 

3. Die Vorsorgevollmacht

Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung, mit der der Betroffene die Entscheidungen im Vorhinein selber trifft, wählt er mit einer Vorsorgevollmacht eine Person aus, die Entscheidungen für ihn treffen kann, sollte er dazu nicht mehr selbst in der Lage sein. 

Innerhalb der Vorsorgevollmacht können bestimmte Bereiche (z.B. Finanzen, medizinische Behandlungen, Post- und Fernmeldeverkehr, Immobilien) von der Vollmacht umfasst oder davon ausgeschlossen werden. Werden keine Aufgabenbereiche benannt oder ausgeschlossen, sondern gilt die Vorsorgevollmacht für alle Entscheidungen, die die betroffene Person nicht mehr selbst treffen kann, handelt es sich um eine Generalvollmacht. Eine Vorsorgevollmacht gibt dem Vollmachtgeber ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Der Bevollmächtigte sollte aufgrund eines engen Vertrauensverhältnisses sorgfältig ausgewählt und von der Bevollmächtigung unterrichtet werden. 

Ist keine Vertrauensperson vorhanden, die als Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber in Frage kommt, kann auch eine Betreuungsverfügung ausgestellt werden. Damit bestimmt der Verfügende, wen das Betreuungsgericht als gesetzlichen Betreuer oder als gesetzliche Betreuerin einsetzt. Im Gegensatz zu der Vorsorgevollmacht ist die vom Gericht eingesetzte, bevollmächtigte Person diesem auch rechenschaftspflichtig. Auch in einer Betreuungsverfügung kann der Verfügende bestimmen, welche Aufgabenkreise vom gesetzlichen Betreuer übernommen werden sollen.  

Wie verwahre ich die Dokumente? 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die aufgeführten Dokumente zu verwahren, damit sie im Fall der Fälle ihre Wirkung entfalten können. Dabei hat jede Form der Aufbewahrung ihre Vor- und Nachteile. 

Die Aufbewahrung zuhause

Testament, Patientenverfügung und Vollmachten können unkompliziert und kostenlos zuhause aufbewahrt werden. Da diese Dokumente häufig über Jahre oder sogar Jahrzehnte verwahrt werden und sich währenddessen familiäre wie auch rechtliche Umstände ändern können, hat die Aufbewahrung zuhause den Vorteil, dass der Verfügende bzw. Vollmachtgeber die Dokumente sehr leicht ändern oder sogar vernichten kann. Dabei sollten die aufgeführten Dokumente in einem Ordner gesammelt werden, der gut leserlich mit dem Wort “Vorsorge” gekennzeichnet ist. 

Ein großer Nachteil bei der Aufbewahrung in den eigenen vier Wänden ist jedoch das Risiko, dass diese wichtigen Papiere nicht gefunden oder sogar aus Versehen bei der Haushaltsauflösung vernichtet werden. Besonders beim Testament besteht weiterhin die Gefahr, dass z.B. dadurch enterbte Angehörige die Verfügung finden und vernichten, damit sie durch die gesetzliche Erbfolge doch noch “ihren” Anteil am Vermögen bekommen. Auch durch einen Einbruch oder Hausbrand kann eine Vernichtung der Dokumente geschehen. 

Die Verwahrung zuhause absichern

Sollten die Papiere zuhause aufbewahrt werden, bietet es sich u.a. bei der Vorsorgevollmacht an, eine Kopie anzufertigen, die die bevollmächtigte Person verwahrt. So kann diese auf die Vollmacht und die eigene Befugnis zur Vertretung  aufmerksam machen, sollte sich die betroffene Person schon in einem Zustand der Entscheidungsunfähigkeit befinden.

Auch eine Kopie der Patientenverfügung, die beim Hausarzt oder dem Pflegedienst verwahrt wird, sichert den Verfügenden zusätzlich ab. Weiterhin bietet sich an, einen Hinweis auf die Patientenverfügung und den Ort ihrer Verwahrung im Portemonnaie zu hinterlegen. Bei einem Unfall oder einem altersbedingten Zwischenfall kann das medizinische Personal und die Ersthelfer direkt erkennen, dass der Willen des Patienten über medizinische Behandlungen festgehalten wurde.  

Weiterhin kann die Patientenverfügung bei verschiedenen Anbietern online erstellt und hinterlegt werden. Es ist möglich, einen Code zu erhalten, der auf der Versichertenkarte angebracht wird, die bei medizinischer Behandlung immer benötigt wird. Über diesen Code kann das medizinische Personal die Verfügung des Patienten einsehen und entsprechende Maßnahmen anordnen. 

Ihr Rechtsanwalt für Vorsorgevollmacht in Hannover

Das Thema Vorsorgevollmacht ist häufig mit vielen Emotionen verbunden.
In einem ersten Gespräch hören wir deshalb nur zu und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, wie es am besten weitergeht.

Die amtliche Verwahrung 

Für das Testament bietet sich eine Verwahrung beim Nachlassgericht an. Dies ist die einzige Möglichkeit, das Testament sicher aufzubewahren und die Wirkung dessen im Todesfall zu garantieren. Häufig braucht es für die Verwahrung des Gerichts nicht einmal einen Termin (am Amtsgericht Hannover hingegen schon). Ein Rechtspfleger in der Nachlassabteilung des Amtsgericht nimmt das Testament entgegen und schließt es, ohne den Inhalt zu kontrollieren, in einen gesicherten Panzerschrank. Für die Verwahrung wird eine einmalige Gebühr von 75€ fällig. 

Wird das Testament amtlich (also gerichtlich oder notariell) verwahrt, so wird es beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dem Register sind dann Angaben zum Erblasser, zur Urkunde an sich und zum verwahrenden Nachlassgericht zu entnehmen. 

Auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können bei einem Notar oder einer Notarin verwahrt werden. Das Notariat verwahrt dabei die Urschrift, der Bevollmächtigte erhält eine Ausfertigung, die im Rechtsverkehr als Original gilt. 

Soll der Bevollmächtigte nicht direkt Zugriff auf die Vollmacht haben und auch eine Verwahrung durch einen Notar scheidet aus, kann auch eine dritte Person die Urkunden an sich nehmen und sie zu gegebener Zeit an einen Bevollmächtigten, das Betreuungsgericht oder medizinisches Personal aushändigen. Um das Risiko des Vollmachtsmissbrauchs und der Urkundenfälschung zu verringern, können die Dokumente auch bei einem Anwalt hinterlegt werden.

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