Wie vererbe ich mein Unternehmen? Anwalt Unternehmensnachfolge

Wer ein Unternehmen gründet oder aufbaut, steckt über Jahre oder gar Jahrzehnte sehr viel Zeit, Geld und Energie in dieses Projekt. Es werden Träume verwirklicht und Arbeitsplätze geschaffen. Wenn nach jahrelanger Arbeit der wohlverdiente Ruhestand winkt, müssen sich Unternehmer und Unternehmerinnen möglichst frühzeitig überlegen, an wen das Unternehmen gehen soll. Auch für das Lebensende des Unternehmers oder der Unternehmerin sollte die Nachfolge geklärt sein. Angehörige und Kollegen können sich so ganz auf die Trauer um den Verstorbenen konzentrieren. Eine gründliche Regelung der Unternehmensnachfolge erspart viele langwierige und kostenintensive Streitigkeiten und sichert die Unternehmensexistenz für die Zukunft. 

Wer ein Unternehmen gründet oder aufbaut, steckt über Jahre oder gar Jahrzehnte sehr viel Zeit, Geld und Energie in dieses Projekt. Es werden Träume verwirklicht und Arbeitsplätze geschaffen. Wenn nach jahrelanger Arbeit der wohlverdiente Ruhestand winkt, müssen sich Unternehmer und Unternehmerinnen möglichst frühzeitig überlegen, an wen das Unternehmen gehen soll. Auch für das Lebensende des Unternehmers oder der Unternehmerin sollte die Nachfolge geklärt sein. Angehörige und Kollegen können sich so ganz auf die Trauer um den Verstorbenen konzentrieren. Eine gründliche Regelung der Unternehmensnachfolge erspart viele langwierige und kostenintensive Streitigkeiten und sichert die Unternehmensexistenz für die Zukunft. 

Da das Gesellschaftsrecht und auch das Erbrecht jeweils schon kompliziert und umfangreich sind, ist eine Überschneidung dieser beiden Rechtsgebiete für juristische Laien schwer zu durchschauen. Daher sollte bei der Regelung der Unternehmensnachfolge ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu Rate gezogen werden. 

Der aufwändige und entbehrungsreiche Aufbau eines eigenen Unternehmens ist die Investition in eine kompetente rechtliche Betreuung auf jeden Fall wert. 

Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin im Erbrecht berät umfassend zu allen Fragen der Unternehmensnachfolge, wie der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Aufrechterhaltung des Betriebs und der Bewahrung der Unternehmenswerte. Ein weiterer Aspekt, aufgrund dessen sich die frühzeitige und umfassende Beschäftigung mit der Nachfolge lohnt, ist die Erbschaftssteuer. Obwohl Schenkungsteuergesetz und Erbschaftsteuergesetz anwendbar sind, können bei richtiger Gestaltung gesetzliche Vergünstigungen genutzt werden. 

In einem vertrauensvollen Gespräch wird der Rechtsanwalt seinen Mandanten über die verschiedenen Weisen, wie die Übertragung eines Unternehmens ablaufen kann, in Kenntnis setzen.

Anwalt Erbrecht Hannover

Mandantenmeinungen

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1. Die Schenkung 

Im Rahmen einer Schenkung kann das Unternehmen bereits vor dem Tod des Unternehmers per vorweggenommener Erbfolge auf den Erben übertragen werden. Der Vorteil davon ist, dass Erblasser und Erbe bereits zu Lebzeiten die Unternehmensnachfolge besprechen können. Der Unternehmer übergibt sein Unternehmen im sicheren Wissen um die Nachfolge und den Übergang in die richtigen Hände. 

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover

Das Thema Erbrecht ist häufig mit vielen Emotionen verbunden.
In einem ersten Gespräch hören wir deshalb nur zu und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, wie es am besten weitergeht.

2. Das Unternehmertestament

Wie auch bei dem Übergang des Vermögens einer Privatperson, kann auch die Nachfolge eines Unternehmers mithilfe der gewillkürten Erbfolge in Form eines Testaments geregelt werden. Mithilfe des Testaments wird die Unternehmensnachfolge für nach dem Tod des Unternehmers geregelt, ohne dass er sein Unternehmen wie bei vorweggenommenen Erbfolge schon zu Lebzeiten übertragen muss. Auch im Rahmen eines Testaments können Details zur Weiterführung des Unternehmens im Vorhinein festgesetzt werden, in dem der Gesellschaftsform entsprechende Verfügungen in das Testament aufgenommen werden. Ein Unternehmertestament sollte in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt im Erbrecht aufgesetzt werden, um erbrechtliche Lücken zu verhindern.

Ein Unternehmertestament hat den großen Vorteil, dass der Willen des Erblassers festgeschrieben ist und somit Streitigkeiten zwischen den Erben vorgebeugt werden kann. Doch auch bei der Auseinandersetzung eines Unternehmertestaments gibt es einige Details zu berücksichtigen. Je nachdem, ob es sich um ein Einzelunternehmen handelt oder welche Gesellschaftsform und -vertrag vorliegen, müssen bestimmte Umstände geregelt und eingebunden werden. Die rechtlichen Details kennt ein Rechtsanwalt im Erbrecht und weiß um ihre Auswirkungen. 

Die Nachfolge bei Einzelunternehmen

Geht es um ein Handelsgeschäft eines Kaufmanns, also ein Einzelunternehmen, so ist dieses frei vererblich und wird durch die Erben fortgeführt. Mit dem Tod des Inhabers geht der gesamte Nachlass auf den oder die Erben über. Da der Erbe auch die persönliche Haftung übernimmt, hat er drei Monate Zeit, das Erbe anzunehmen (statt wie sonst sechs Wochen).

Die Nachfolge bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften wie der GbR, der KG oder der OHG gilt eine Ausnahme zum grundsätzlich geltenden Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. Der Anteil an einer Personengesellschaft geht mit dem Tod des Anteilsinhabers nicht automatisch auf den Erben über. Grundsätzlich werden die Erben durch den Tod des Erblassers keine Gesellschafter. Davon abweichende Regelungen können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. In den sogenannten Nachfolgeklauseln können Gesellschafter ihre Stellung als solche vererben.

Die Nachfolge bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften wie der AG und der GmbH gehen nach der Gesamtrechtsnachfolge die Gesellschaftsanteile mit dem Tod des Gesellschafters auf seine Erben über.

Bei einer Aktiengesellschaft sind die Gesellschaftsanteile frei vererblich, die gesetzliche Erbfolge kann nicht durch die Satzung der AG ausgeschlossen werden.

Auch die Anteile an einer GmbH sind vererbbar und ist im Testament regelbar. Die Erben übernehmen Rechte und Pflichten des verstorbenen Gesellschafters. Im Gesellschaftsvertrag können Regelungen festgesetzt werden, die eine Vererbung der Anteile ausschließt.

3. Die gesetzliche Erbfolge 

Wie auch sonst im Erbrecht, ist auch im Unternehmenserbrecht die gesetzliche Erbfolge anwendbar, wenn der Unternehmer nicht durch Testament oder vorweggenommene Erbfolge etwas anderes geregelt hat. Doch bei der Nachfolge hinsichtlich Unternehmen ist von der Anwendung der gesetzlichen Erbfolge unbedingt abzuraten! Bei der Auseinandersetzung des Nachlasses kommt es häufig zu jahrelang andauernden Streits zwischen den Erben, der häufig sehr kostspielig wird. Die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens wird durch solche Konflikte in vielen Fällen stark eingeschränkt, was zu wirtschaftlichen Schäden am Unternehmen führen kann. Dies entspricht in keiner Weise dem Willen des Unternehmers und Erblassers. Eine frühzeitige umfassende Regelung durch einen Rechtsanwalt ist daher immer im Interesse des Unternehmers.  

Die gesetzliche Erbfolge

In der Kanzlei Diel in Hannover haben wir jahrelange Erfahrung im Erbrecht und arbeiten mit unseren Mandanten stets interessengerecht an einer Lösung. Scheuen Sie nicht, einen Termin zur Regelung der Unternehmensnachfolge zu vereinbaren. Sie und Ihr Unternehmen sind es das wert!

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Lassen Sie sich dazu ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten.

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