Wie beginnt man ein Testament? – Ihr Leitfaden vom Anwalt für Erbrecht
Viele Menschen möchten ihren letzten Willen rechtzeitig regeln, wissen aber nicht, wie sie beginnen sollen. Als Anwalt für Erbrecht erkläre ich Ihnen, wie Sie Ihr Testament richtig beginnen, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und welche Gestaltungsmöglichkeiten, wie das sogenannte Supervermächtnis, später für Sie interessant sein können.
Ein gut strukturiertes Testament ist der wichtigste Schritt, um Streit in der Familie zu vermeiden und den Nachlass so zu verteilen, wie Sie es wünschen.
4 Fakten zum Testament
- Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein.
- Ort und Datum sind kein Muss – aber dringend empfohlen.
- Ein notarielles Testament spart den Erbschein.
- Das sogenannte Supervermächtnis kann Steuern sparen.
Was Sie vor dem Schreiben eines Testaments wissen sollten
Bevor Sie den Stift in die Hand nehmen, sollten Sie sich Klarheit über Ihr Vermögen, Ihre familiäre Situation und Ihre Ziele verschaffen.
Überlegen Sie:
- Wer soll erben – und wer nicht?
- Wer soll erben, wenn der eigentliche Erbe verstorben ist?
- Möchte ich bestimmte Personen gezielt bedenken?
- Soll jemand eine Immobilie erhalten, ein anderer aber Geld?
Diese Fragen sind die Grundlage jedes rechtssicheren Testaments.
Hierzu ein kleines Beispiel:
„Testament“
Dies ist mein letzter Wille:
Ich, Erika Mustermann, geboren am 10. Mai 1954, wohnhaft in Hannover, setze hiermit meinen Sohn Thomas Mustermann, geboren am 12. Juli 1980, zu meinem alleinigen Erben ein.
Meine Tochter Sabine Mustermann, geboren am 8. März 1982, erhält das in meinem Eigentum stehende Schmuckkästchen meiner Mutter als Andenken.
Ort: Hannover
Datum: 24. Oktober 2025
Erika Mustermann (handschriftlich unterschrieben)
Hierzu ein negativ Beispiel:
„Mein Testament“
Ich, Erika Mustermann, möchte, dass nach meinem Tod mein Sohn mein Konto bekommt und meine Tochter die Wohnung. Das restliche Geld soll verteilt werden.
Hannover, 24. Oktober 2025
Unterschrift: Erika Mustermann
Das Testament ist zwar formwirksam, weil es handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde (§ 2247 BGB).
Allerdings ist der Inhalt unklar und rechtlich auslegungsbedürftig, weil keine ausdrückliche Erbeinsetzung erfolgt ist.
Fehlende Erbeinsetzung (§ 1937 BGB):
Die Erblasserin benennt lediglich, wer bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte erhalten soll („mein Konto“, „die Wohnung“).
Sie bestimmt aber nicht, wer ihr Gesamtrechtsnachfolger werden soll – also, wer Erbe ist.
Mögliche Auslegung (§ 2084 BGB):
Das Nachlassgericht müsste prüfen, ob die Zuwendungen vielleicht als Erbeinsetzung auszulegen sind („wer alles bekommt, ist wohl Erbe“).
Ist das nicht klar erkennbar, gilt: Es liegt kein Testament mit Erbeinsetzung, sondern nur Einzelvermächtnisse (§ 1939 BGB) vor.
Folge:
Wenn kein Erbe bestimmt ist, greift die gesetzliche Erbfolge – und die inhaltlich gewollte Aufteilung (z. B. Wohnung für Tochter, Konto für Sohn) ist nicht verbindlich.
Dies führt regelmäßig zu Streit in der Familie und gerichtlichen Klärungen, weil das Testament mehrere Deutungen zulässt.
Welche Formen des Testaments es gibt?
Sie können ein Testament handschriftlich selbst verfassen oder notariell beurkunden lassen. Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist es unwirksam.
Ein notarielles Testament bietet dagegen Rechtssicherheit und erleichtert den Erben später den Nachweis gegenüber dem Nachlassgericht.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover
Das Thema „wie schreibe ich ein Testament?“ tritt häufig auf. Gut, wenn das rechtzeitig passiert. Blöd wenn es schon zu spät ist und das Kind in den Brunnen gefallen ist.
In einem ersten Gespräch hören wir Ihnen genau zu und planen gemeinsam eine Struktur.
Wie Sie den ersten Entwurf beginnen – Tipps vom Anwalt für Erbrecht
Beginnen Sie mit einer klaren Einleitung, etwa:
„Dies ist mein letzter Wille.“
Bestimmen Sie anschließend, wer Ihre Erben sein sollen.
Fügen Sie dann Ort, Datum und Ihre Unterschrift hinzu.
Wenn Sie besondere Wünsche oder Vermächtnisse festhalten möchten, etwa die Übertragung bestimmter Immobilien, Wertpapiere oder Sammlungen, ist hier der richtige Platz dafür.Muster-Testament kostenlos
Mein Testament
Ich, Erika Mustermann, geboren am 10. Mai 1954, wohnhaft in Hannover, bestimme hiermit Folgendes:
1. Erbeinsetzung
Ich setze meine beiden Kinder, Thomas Mustermann und Sabine Mustermann, zu meinen Erben zu gleichen Teilen ein.
2. Teilungsanordnung (wenn gewünscht)
Ich ordne an, dass meine Tochter Sabine Mustermann das in meinem Eigentum stehende Grundstück in Hannover, Musterstraße 10, erhalten soll. Der Wert dieser Immobilie ist bei der Erbauseinandersetzung unter den Erben auszugleichen. Mein Sohn Thomas Mustermann soll aus dem übrigen Nachlass so bedacht werden, dass beide Kinder wertmäßig gleichgestellt sind.
3. Vermächtnis (wenn gewünscht)
Meiner Enkelin Lisa Mustermann, geboren am 15. März 2010, vermache ich meinen Goldschmuck. Dieses Vermächtnis soll ihr aus dem Nachlass herausgegeben werden.
4. Schlussbestimmungen (Ersatzerben)
Sollte einer meiner Erben vorversterben, so treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle.
Hannover, den 24. Oktober 2025
Erika Mustermann (handschriftlich unterschrieben)
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover
Das Thema „wie schreibe ich ein Testament?“ tritt häufig auf. Gut, wenn das rechtzeitig passiert. Blöd wenn es schon zu spät ist und das Kind in den Brunnen gefallen ist.
In einem ersten Gespräch hören wir Ihnen genau zu und planen gemeinsam eine Struktur.
Wann anwaltliche Hilfe notwendig ist
Spätestens dann, wenn Sie mehrere Immobilien, Unternehmensanteile oder eine komplexe Familienkonstellation (z. B. Kinder aus verschiedenen Ehen) haben, sollten Sie anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. In diesen Fällen geht es nicht mehr nur darum, ein Testament zu „beginnen“, sondern darum, es strategisch zu gestalten.
Das Supervermächtnis – moderne Nachlassgestaltung mit Vorteilen
Das Supervermächtnis ist eine erbrechtlich kluge Gestaltung, bei der der Erblasser durch ein spezielles Vermächtnis den Erben steuerlich und finanziell entlasten kann. Es ermöglicht es, einem Erben oder Ehepartner bestimmte Vermögenswerte zuzuwenden, ohne dass Pflichtteilsansprüche ausgelöst werden oder Doppelbesteuerung droht. Ich berate Sie, wann ein Supervermächtnis sinnvoll ist und wie es in Ihrem Testament rechtssicher umgesetzt werden kann. Gerade in Familien mit größeren Vermögen oder Immobilien bietet diese Gestaltung erhebliche Vorteile gegenüber einem klassischen Testament.
Häufige Fehler beim Testament
- keine vollständige Handschrift
- fehlende Unterschrift
- widersprüchliche Formulierungen
- keine Regelung für den Erbfall nach dem Tod des Ehepartners
- steuerliche Aspekte nicht berücksichtigt
- falsche Vorstellungen vom Erbrecht („Meine Ehefrau erbt ja eh alles“)
Kostenlose Checkliste
Persönliche und familiäre Situation klären
Bevor Sie ein Testament schreiben, verschaffen Sie sich einen Überblick:
☐ Familienstand (verheiratet, verwitwet, geschieden, unverheiratet)
☐ Kinder (eigene, gemeinsame, aus früheren Beziehungen)
☐ Enkelkinder oder weitere Abkömmlinge
☐ Eltern oder Geschwister (falls keine Kinder vorhanden sind)
☐ Besondere Lebensumstände (Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Patchworkfamilie)
Tipp: Diese Angaben sind wichtig, um die gesetzliche Erbfolge zu verstehen und gezielt davon abweichen zu können.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfassen
Erstellen Sie eine Liste Ihres Vermögens:
☐ Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke)
☐ Bankkonten, Depots, Versicherungen
☐ Unternehmensbeteiligungen oder GmbH-Anteile
☐ Wertgegenstände (Schmuck, Kunst, Fahrzeuge)
☐ Schulden oder laufende Kredite
Tipp: Je genauer der Überblick, desto besser kann Ihr Testament strukturiert und steuerlich gestaltet werden.
Entscheidungen treffen: Wer soll was erhalten?
☐ Wer soll Erbe werden (Gesamtrechtsnachfolger)?
☐ Möchten Sie mehrere Erben einsetzen? (z. B. Kinder zu gleichen Teilen)
☐ Gibt es bestimmte Gegenstände, die gezielt zugewendet werden sollen (→ Teilungsanordnung)?
☐ Möchten Sie jemandem etwas schenken, ohne ihn zum Erben zu machen (→ Vermächtnis)?
☐ Soll jemand vom Erbe ausgeschlossen werden (→ Enterbung)?
Tipp: Verwenden Sie klare Formulierungen wie „Ich setze … zu meinem Erben ein“ – unklare Formulierungen („mein Sohn soll das Haus bekommen“) führen oft zu Streit.
Formvorschriften beachten (§ 2247 BGB)
☐ Testament vollständig eigenhändig schreiben – nicht tippen oder ausdrucken
☐ Datum, Ort und Unterschrift hinzufügen
☐ Handschrift muss lesbar und eindeutig zuordenbar sein
☐ Testament an sicherem Ort hinterlegen – z. B. beim Nachlassgericht oder Notar
Tipp: Ein notarielles Testament bietet Rechtssicherheit und erspart den Erben das Erbscheinverfahren.
Testament regelmäßig prüfen und aktualisieren
☐ Haben sich Ihre Vermögensverhältnisse geändert?
☐ Neue Ehe, Scheidung oder Geburt eines Kindes?
☐ Änderung der steuerlichen Situation oder Immobilienwerte?
☐ Entspricht der Inhalt noch Ihrem Willen?
Tipp: Überprüfen Sie Ihr Testament alle 2–3 Jahre oder bei wesentlichen Lebensereignissen.
Vermeiden Sie Fehler, die zu einem späteren Zeitpunkt teuer werden.
Lassen Sie sich dazu ausführlich von einem Rechtsanwalt zur Nutzungsentschädigung beraten.
Rufen Sie jetzt unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Kanzlei für Erbrecht in Hannover.
