Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
Der Tod eines geliebten Menschen wirft oft nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Fragen auf – insbesondere, wenn es um das Erbe geht. Wer gesetzlich enterbt wurde oder weniger als vorgesehen erbt, kann in vielen Fällen den sogenannten Pflichtteil geltend machen. Doch wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt Sven Diel darüber, was der Pflichtteil ist, wie er berechnet wird und was bei zwei Kindern gilt.
Inhalt
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Angehörige auch dann beanspruchen können, wenn sie im Testament oder Erbvertrag ganz oder teilweise übergangen wurden. Er sichert den familiären Kern eine Beteiligung am Nachlass – auch gegen den erklärten Willen des Erblassers.

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Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Kinder des Erblassers (auch Adoptivkinder)
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Eltern (nur, wenn keine Kinder vorhanden sind)
- Enkel oder Geschwister sind nur unter bestimmten Voraussetzungen pflichtteilsberechtigt.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Maßgeblich ist also:
Daraus ergibt sich der Pflichtteil als hälftiger Anteil des gesetzlichen Erbrechts.
Welche Erben hätte es ohne Testament gegeben (gesetzliche Erbfolge)?
Wie hoch ist deren gesetzlicher Erbanteil?
Wer erbt wie viel bei 2 Kindern?
Hinterlässt der Erblasser kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind keine Ehepartner*innen oder weiteren Verwandten vorhanden, erben zwei Kinder zu gleichen Teilen – also je 50 % des Nachlasses. Gibt es jedoch ein Testament, in dem z. B. nur ein Kind als Alleinerbe eingesetzt wird, hat das andere Kind zumindest Anspruch auf seinen Pflichtteil, also 25 % des Nachlasswerts in Geld. Die konkrete Erbquote hängt somit davon ab, ob und wie der Erblasser seinen letzten Willen verfasst hat.
Beispiel: Pflichtteil bei 2 Kindern
Ausgangslage: Ein verwitweter Erblasser hinterlässt zwei Kinder, A und B.
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament:
- A = 50 %
- B = 50 %
Testamentarische Regelung:
- Der Erblasser setzt nur Kind A als Alleinerben ein.
- Kind B wird enterbt.
Pflichtteilsanspruch Kind B:
- Gesetzlicher Erbteil: 50 %
- Pflichtteil = ½ von 50 % = 25 %
👉 Kind B hat einen Anspruch auf Auszahlung von 25 % des Nachlasswerts in Geld.
Welche Rolle spielt der Nachlasswert?
Für die Berechnung des Pflichtteils ist der Nettonachlass entscheidend, also:
Aktiva (Vermögen) – Passiva (Schulden, Beerdigungskosten etc.)
Kind B hat einen Geldanspruch in Höhe von 25 % dieses Nettonachlasses. Eine Miterbschaft entsteht nicht – es geht rein um eine Geldzahlung.
Was passiert, wenn beide Kinder enterbt wurden?
In diesem Fall hätten beide Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil:
- Gesetzlicher Erbteil je Kind: 50 %
- Pflichtteil je Kind: 25 %
Der Nachlass muss also zu 50 % für Pflichtteilsansprüche zur Verfügung stehen.
Achtung Pflichtteil verjährt
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eintritt und der Pflichtteilsberechtigte von der Enterbung erfährt.
Beispiel:
Verjährung: 31.12.2027
Todesfall: 15.05.2024
Kenntnis am 01.08.2024
Pflichtteilsrecht ist komplex – lassen Sie sich beraten!
Die Durchsetzung (oder Abwehr) eines Pflichtteilsanspruchs erfordert nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch Fingerspitzengefühl – gerade bei familiären Konflikten. Als auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei in Hannover unterstützen wir Sie bei:
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Fazit: Pflichtteil bei zwei Kindern
Wenn zwei Kinder gesetzlich erbberechtigt sind, aber eines im Testament übergangen wird, steht diesem Kind in der Regel ein Pflichtteil von 25 % des Nachlasswerts zu. Die genaue Höhe hängt vom Nachlasswert, bestehenden Schulden und möglichen Pflichtteilsergänzungsansprüchen ab.
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