Brauche ich eine Patientenverfügung? Rechtsanwalt Patientenverfügung
Eine Aufgabe, die auf den to-do-Listen vieler Menschen steht und dort oft über Jahre immer weiter nach unten rutscht, ist die Auseinandersetzung mit gesundheitlichen Ausnahmezuständen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten ermöglichen es, zu Zeiten der körperlichen und geistigen Gesundheit festzulegen, was passieren soll, wenn sich dieser Zustand ändert. Eine Patientenverfügung und die Regelung des Ausnahmezustandes im Vorhinein entlastet nicht nur den Verfügenden, sondern besonders auch Angehörige, Betreuende und medizinisches Personal. Worum genau es sich bei einer solchen Verfügung handelt und was die Vorteile sind, erklärt ein Rechtsanwalt im Erbrecht.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung kann ein volljähriger Mensch schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er im Fall einer Notversorgung durchführen lassen will oder auf welche er ausdrücklich verzichtet. Mithilfe der Verfügung wird zum Zeitpunkt der Maßnahme sichergestellt, dass dem Patientenwillen Folge geleistet wird. Nicht nur das medizinische Personal sind an diesen Wunsch gebunden, auch Bevollmächtigte und Betreuuende haben die Verfügung zu berücksichtigen.
Eine Patientenverfügung sollte möglichst genau formuliert sein, um fehlerhafte Auslegungen durch Mediziner und Betreuungsapparat zu verhindern. Formulierungen wie “Möglichkeit eines würdevollen Lebens” oder “unerträgliches Leiden” sollten vermieden werden, da diese Vorstellungen individuell sind.
Als Formulierungshilfe hat das Bundesjustizministerium einen Flyer veröffentlicht, in dem verschiedene Textbausteine zu finden sind. Diese führen Themen an, die in einer Patientenverfügung geregelt werden können und helfen, die wichtigsten Maßnahmen in die Verfügung aufzunehmen.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover
Das Thema Patientenverfügung ist häufig mit vielen Emotionen verbunden.
In einem ersten Gespräch hören wir deshalb nur zu und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, wie es am besten weitergeht.
Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen darin nicht auf die vorliegende Situation anwendbar, so müssen Betreuende oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden, ob bestimmte Behandlungsmaßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden.
Wenn der Patient seinen Behandlungswunsch nicht in einer Patientenverfügung geregelt hat und sich zum Zeitpunkt der medizinischen Maßnahme nicht mehr eigenständig für oder gegen sie entscheiden kann und das auch sonst niemand für ihn tut, so wird der behandelnde Arzt seine medizinischen Möglichkeiten in den meisten Fällen maximal ausnutzen. Diese Maximalbehandlung schützt den Mediziner vor einer Haftung für Schäden aufgrund einer Pflichtverletzung.
Wie muss meine Patientenverfügung aussehen?
§ 1827 Abs. 1 BGB sieht vor, dass die Patientenverfügung schriftlich verfasst wird. Dabei kann sie handschriftlich oder auch mit dem Computer geschrieben werden. Gem. § 126 BGB müssen Urkunden, bei denen eine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, aber eigenhändig vom Aussteller (also hier dem Verfügenden) durch Namensunterschrift oder durch notarielle Beglaubigung unterzeichnet werden. Obwohl eine Patientenverfügung schriftlich verfasst werden muss, kann sie gem. § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB formlos widerrufen werden.
Für medizinische Laien ist es von Vorteil, sich vorher durch den Hausarzt oder anderes medizinisches Fachpersonal beraten zu lassen. Dies hilft dem Verfügenden, die einzelnen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf den Körper zu verstehen. Für einige Menschen bietet es sich unter Umständen weiterhin an, sich mit religiöser Verantwortlicher zu dem Thema auszutauschen.
Ist meine Patientenverfügung verbindlich?
Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung rechtsverbindlich. Dafür muss der Wille des Patienten genau für die vorliegende Lebens- und Behandlungssituation durch die Festlegungen in der Verfügung eindeutig feststellbar sein. Entspricht die vorliegende Situation oder Maßnahme einer in der Verfügung geregelten, müssen Betreuende, Bevollmächtigte und Mediziner dem Patientenwillen Geltung verschaffen.
Das Handeln streng nach vorher erklärten Patientenwillen hat jedoch auch Grenzen. Verzichtet der Verfügende bei einer tödlich verlaufenden Krankheit auf Maßnahmen zur Heilung, so werden die Therapiemaßnahmen grundsätzlich nur reduziert. Auf Operationen, Transplantationen und Reanimationen kann verzichtet werden, pflegerische Maßnahmen, die ein würdevolles und humanes Überleben sichern, werden weiterhin durchgeführt. Der Patient wird weiterhin ernährt, gewaschen und auch mit Schmerzmitteln versorgt.
Die Patientenverfügung gilt gem. § 1827 Abs. 3 BGB unabhängig von Alter, Lebensphase, Art und Stadium der Krankheit. Der Gesetzgeber hat die Anwendbarkeit einer Patientenverfügung nicht auf das Vorliegen eines sowieso todbringenden oder irreversiblen Zustands beschränkt.
Wie erfährt mein Arzt von meiner Patientenverfügung?
Selbst die sorgfältigste Patientenverfügung hilft dem Patienten nicht, wenn das medizinische Personal nicht davon weiß und sich deswegen nicht an den Patientenwillen halten kann. Die Patientenverfügung sollte deswegen so aufbewahrt werden, dass Angehörige, Betreuende oder Pflegepersonal darauf zugreifen können. Kann der Patient sich noch äußern, sollte er bei der Einlieferung ins Krankenhaus oder Pflegeheim auf die Verfügung hinweisen.
Weiterhin können Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Seit Anfang 2023 ist es den behandelnden Ärzten möglich, auf dieses Register zuzugreifen und sich so über den Patientenwunsch zu informieren.
Fazit
Selbst bei dem besten Plan für das Leben passieren immer wieder Dinge, die nicht vorhergesehen werden können. Geschieht ein Unfall oder wird eine Krankheit diagnostiziert, ist es von großem Vorteil, sich bereits vorher mit diesem Ausnahmezustand auseinander gesetzt zu haben. Die Behandlungsanweisungen in einer Patientenverfügung sind verbindlich und schaffen für alle Beteiligten sichere Umstände, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann.
Da es bei einer solch wichtigen Verfügung auf möglichst konkrete und unmissverständliche Formulierungen ankommt, um dem eigenen Willen Ausdruck verleihen zu können, sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Während ein Arzt oder eine Ärztin die medizinischen Details kennt, hilft ein Rechtsanwalt im Erbrecht bei der Formulierung.
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