Testament Kosten – Anwalt Erbrecht

Was kostet ein Testament?

Das Leben eines jeden Menschen endet irgendwann. Folglich ist es wichtig zu klären, wer nach dem eigenen Tod was erben soll. Die Erstellung eines Testaments ist auf verschiedene Weisen möglich, jedoch sind die Kosten nicht immer gleich.

Was genau ist ein Testament?

Ein Testament ist eine letztwillige Erklärung, in der jemand die Vermögensverteilung nach seinem Ableben festlegt.

Wie kann ich ein Testament erstellen?

Testamente können selbst handschriftlich, mit Hilfe eines Anwalts oder zusammen mit einem Notar erstellt werden. In Abhängigkeit der Variante, die man wählt, können sowohl die Kosten als auch die Rechtssicherheit Ihres Testaments steigen.

Wie viel kostet das Erstellen eines Testaments?

Die Kosten eines Testaments unterscheiden sich abhängig davon, ob es ein privatschriftliches, ein notarielles oder ein mit Hilfe eines Anwalts erstelltes Testament ist. Ausschlaggebend sind hier der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung und der Umfang der Arbeit.

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1. Privatschriftliches Testament

Das privatschriftliche Testament, auch handschriftliches Testament genannt, wird vom Erblasser selbst per Hand geschrieben und auch mit vollem Namen unterzeichnet. 

Erstellung

Beim handschriftlichen Testament fallen keine Kosten an. Der Erblasser muss lediglich Papier und Stift haben, um eines erstellen zu können. Kosten fallen hier erst bei der Beglaubigung, Hinterlegung oder bei der Änderung eines hinterlegten Testaments an.

Beglaubigung

Bei einer Beglaubigung bescheinigt ein Notar die Echtheit eines Testaments, indem er dieses unterschreibt. Dabei prüft ein Notar jedoch nicht den Inhalt.  Handschriftliche Testamente müssen nicht unbedingt beglaubigt werden. Sollte dies dennoch gewünscht sein, kann ein Notar entgegen einer Gebühr ein solches beglaubigen. 

Die Kosten hierfür sind gesetzlich festgelegt (§ 45 KostO) und betragen folglich entweder ¼ einer vollen Gebühr oder höchstens 130,00€. Ausschlaggebend ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Beglaubigung.

Beispiele Kosten Testament :

Nachlasswert in EuroBeglaubigung beim Notar (0,25-fache Gebühr)
10.000,00€18,75€
25.000,00€28,75€
50.000,00€41,25€
250.000,00€130,00€

So läuft eine anwaltliche Beratung zum Testament ab – Anwalt Erbrecht Hannover

Telefonischer Erstkontakt

Bei einem ersten Telefongespräch können Sie mir Ihr Problem schildern. Während des Telefonats kann ich Ihnen bereits die ersten Fragen beantworten.

Terminvereinbarung für eine Beratung

Im Anschluss an den ersten Kontakt vereinbaren wir einen persönlichen Termin für eine detaillierte Beratung. Dieser kann vor Ort, per Video-Telefonie oder telefonisch erfolgen. Im Rahmen der Beratung werde ich Sie über die Kosten eines Testaments aufklären.

Weitere Schritte

Nach einer erfolgreichen Beratung, werde ich Ihnen weitere Schritte aufzeigen. Sollte es notwendig sein, können wir Ihr Anliegen ein weiteres Mal besprechen.

Aufbewahrung & Hinterlegung

Das privatschriftliche Testament muss weder aufbewahrt noch hinterlegt werden. Es kann einfach Zuhause verwahrt bleiben, womit keine Kosten anfallen. Es kann jedoch auch im Amtsgericht verwahrt werden. Bei einer Verwahrung im Amtsgericht wird das Testament automatisch im Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. In diesem Testamentsregister sind sämtliche erbfolgerelevante Unterlagen gesammelt, welche vom Notar oder Amtsgericht gemeldet worden sind. 

Kosten Testament Notar

Ein Notar veranlasst die Hinterlegung in einem Amtsgericht, wenn er ein Testament beglaubigen soll, womit es in die öffentliche Verwahrung gelangt. Bei der damit verbunden Registrierung im Zentralen Testamentsregister wird eine Anmeldegebühr von 15,00€ fällig. Zusätzlich berechnet das Amtsgericht unabhängig vom Nachlasswert des Testaments eine Pauschalgebühr in Höhe von 75,00€

Amtsgericht 

Sollte der Erblasser das Testament selbst beim Amtsgericht hinterlegen, fällt auch hier die Pauschalgebühr in Höhe von 75,00€ an. Infolge der automatischen Registrierung des Testaments stellt die Bundesnotarkammer dem Erblasser eine Gebühr von 18,00€ statt 15,00€ in Rechnung, da in diesem Fall direkt mit dem Erblasser und nicht über den Notar abgerechnet wird.

Änderungen Testament

Wenn das handschriftliche Testament zu Hause verwahrt wird, sind Änderungen kostenfrei möglich. Hierfür muss der Erblasser entweder ein neues erstellen und das alte mit “ungültig” versehen oder vernichten, oder er muss die Zusätze kenntlich machen und mit Ort und Datum unterschreiben.

Falls das Testament beglaubigt und hinterlegt worden ist, sind keine handschriftlichen Änderungen möglich, da das Testament sonst ungültig ist. Stattdessen muss das Testament aus der öffentlichen Verwahrung zurückverlangt und widerrufen werden. Anschließend muss ein neues Testament aufgesetzt, beglaubigt und hinterlegt werden. Dafür fallen erneut die Gebühren in Höhe von 75,00€ und 15,00€ (Notar) bzw. 18,00€ (Amtsgericht) an.

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2. Notarielles Testament Kosten

Ein notarielles Testament wird vom Erblasser gemeinsam mit einem Notar erstellt. 

Erstellung Testament beim Notar

Die Kosten eines notariellen Testaments richten sich nach dem Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung. Unterschieden wird hier zudem, ob es sich um ein einzelnes oder gemeinschaftliches Testament (oder Erbvertrag) handelt. Bei einem einzelnen Testament wird eine 1,0-fache und bei einem gemeinschaftlichen eine 2,0-fache Gebühr fällig.

Allgemein gilt, je höher der Nachlasswert beträgt, desto höher fallen die Notarkosten an.

Beispiele:

Nachlasswert in EuroEinzeltestament1,0-fache GebührGemeinschaftliches Testament / Erbvertrag 2,0-fache Gebühr
10.000,00€75,00€150,00€
25.000,00€115,00€230,00€
50.000,00€165,00€330,00€
250.000,00€535,00€1.070,00€
500.000,00€935,00€1.870,00€

Beglaubigung

Die Kosten für die Beglaubigung sind bereits in den Kosten für die Erstellung des Testaments enthalten.

Aufbewahrung & Hinterlegung

Der Notar sorgt neben der Erstellung des Testaments des Erblassers auch für die Aufbewahrung und Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Dazu werden die Pauschalgebühr für das Amtsgericht in Höhe von 75,00€ und die Anmeldegebühr für die Eintragung im Zentralen Testamentsregister in Höhe  von 15,00€ fällig.

Änderungen

Änderungen an einem notariell beglaubigten Testament sind nicht kostenfrei. Zunächst wird das Testament vom Notar gebührenfrei aus der öffentlichen Verwahrung zurückverlangt. Anschließend hat der Erblasser 2 Optionen: entweder er widerruft das Testament oder er widerruft es und erstellt ein neues Testament. Falls der Erblasser das Testament nur widerruft, richten sich die Kosten nach einer festgelegten Gebührentabelle. Nach § 21201 KV GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) darf ein Notar für den Widerruf eines Testaments eine 0,5-fache Gebühr berechnen.

Beispiele:

Nachlasswert in Euro0,5-fache Gebühr
5.000,00€22,50€
10.000,00€37,50€
50.000,00€82,50€
100.000,00€136,50€
200.000,00€217,50€
500.000,00€467,50€

Beim Widerruf des alten Testaments und der Erstellung eines Neuen kann der Notar seine Kosten nach dem höheren Geschäftswert – entweder dem der Neuerstellung oder dem des Widerrufs – berechnen. Sollten sich bei der Neuerstellung neue Verfügungen ergeben (z.B. Vollerbe wird Nacherbe), darf der Notar die Gebühr für die Erstellung nochmal verlangen.

3. Testament mit Hilfe eines Anwalts Erbrecht Hannover

Ein Rechtsanwalt kann einem Erblasser bei der Erstellung und Aufsetzung eines Testaments behilflich sein und ihn rechtlich beraten.

Erstellung durch Anwalt im Erbrecht

Zur Erstellung eines Testaments wird zwischen Mandant und Anwalt eine Honorarvereinbarung getroffen. Die Parteien beschließen ein Honorar, welches dem Aufwand des Anwalts angemessen ist, wobei der Nachlasswert als Grundlage dient.

Hierbei wird zwischen zwei Vereinbarungen unterschieden.

Pauschalvergütung

Bei der Pauschalvergütung wird eine feste Summe unabhängig vom Zeitaufwand vereinbart, welche der Anwalt nach der Erstellung und Aufsetzung des Testaments erhält. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass bei unvorhergesehenem Mehraufwand die Summe auf Stundenbasis erhöht werden darf.

Zeitvergütung

Vereinbaren Erblasser und Anwalt eine Zeitvergütung bemisst sich die Abrechnung – nach Festlegung eines festen Stundensatzes – nach dem tatsächlichen Zeitaufwand des Rechtsanwalts. Um diesen Anspruch begründen zu können, muss der Rechtsanwalt seinen zeitlichen Aufwand genau dokumentieren.

Sollte keine Honorarvereinbarung getroffen werden, darf der Anwalt die Testamentserstellung auf Basis einer Beratungsgebühr durchführen. Dabei darf er bei einer Erstberatung 190,00€ und für weitere Beratungstätigkeiten einen Maximalbetrag von 250,00€ zzgl. Umsatzsteuer verlangen (§ 34 RVG).

Beglaubigung

Die Beglaubigung und Beurkundung kann und darf nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Eine Beglaubigung ist stets nur durch einen Notar zulässig. Die Notarkosten ergeben sich aus der festgelegten Kostenordnung (§ 45 KostO) und betragen ¼ einer vollen Gebühr bei maximal 130,00€. Richtwert ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung.

Aufbewahrung & Hinterlegung

Wenn das Testament öffentlich hinterlegt werden soll, muss der Erblasser das Testament entweder selbst oder in Absprache mit seinem Anwalt beim Amtsgericht hinterlegen. Dies hat den Grund, dass ein Rechtsanwalt nur als Beratung fungiert und das Testament somit nicht automatisch wie beim Notar beim Amtsgericht hinterlegt wird. Folglich fallen die Pauschalgebühr für die Hinterlegung von 75,00€ und 18,00€ für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister an.

Änderungen durch Anwalt für Erbrecht

Die Änderungskosten hängen davon ab, ob das Testament öffentlich verwahrt wird oder nicht. Sollte das Testament zurückverlangt, geändert und dann wieder hinterlegt werden, fallen die Gebühren für Amtsgericht und Testamentsregister erneut an. Die Kosten des Anwalts müssen hierbei mit dem Mandanten vereinbart werden. Alternativ kann der Rechtsanwalt auch eine Rechnung nach Geschäfts- und Beratungsgebühr ausstellen. 

4. Sonstige Kosten für ein Testament

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kosten fallen im Erbfall auch nochmal Kosten an.

Testamentsvollstrecker

Sollte im Testament ein Testamentsvollstrecker festgelegt sein, hat dieser einen Anspruch auf Vergütung nach § 2221 BGB. Die Höhe der Vergütung wird dort jedoch nicht geregelt. Stattdessen legt entweder der Erblasser die Höhe fest oder sie bemisst sich nach der “Rheinischen Tabelle” bzw. der “Empfehlung des deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers”, welche sich nach dem Nachlasswert richtet.

Nachlasswert in EuroProzentuale Vergütung des Testamentsvollstreckers
< 250.000,00€4%
< 500.000,00€3%
< 2.500.000,00€2,5%
< 5.000.000,00€2%
> 5.000.000,00€1,5%

Testamentsvollstreckerzeugnis

In der Regel beantragt ein Testamentsvollstrecker ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Die Kosten hierfür richten sich nach dem GNotKG, wonach bei erstmaligem Ausstellen eines Zeugnisses eine 1,0-fache Gebühr fällig wird. Der Richtwert im Einzelnen ist der Nachlasswert.

Beispiele:

Nachlasswert in Euro1,0-fache Gebühr
500,00€15,00€
1.000,00€19,00€
5.000,00€45,00€
10.000,00€75,00€
50.000,00€165,00€
100.000,00€273,00€
500.000,00€935,00€

Bei einer weiteren Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu einem späteren Zeitpunkt, wird nur noch ⅓ berechnet.

Testamentseröffnung

Bei einer Testamentseröffnung müssen die Erben am Ende die Gebühren für den Bearbeitungsaufwand des Gerichts bezahlen. Die Kosten eines privatschriftlichen und eines notariellen Testaments richten sich nach dem GNotKG und betragen demnach 100,00€ zzgl. Porto, Versand, Papierkosten, etc.

Erbschein

Um einen Erbschein zu beantragen, muss eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben abgegeben werden. Die offizielle Beglaubigung erfolgt durch einen Notar oder durch ein Gericht, wofür eine Gebühr fällig wird (§ 23300 GNotKG).

Zur Erteilung eines Erbscheins muss ebenfalls eine Gebühr gezahlt werden. Der Nachlasswert bestimmt die Antrags- und Notarkosten.

Beispiele:

Nachlasswert in EuroEidesstattliche VersicherungErteilung des ErbscheinsGesamt
5.000,00€45,00€45,00€90,00€
10.000,00€75,00€75,00€150,00€
50.000,00€165,00€165,00€330,00€
100.000,00€273,00€273,00€546,00€
200.000,00€435,00€435,00€870,00€

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In einem ersten Gespräch hören wir deshalb nur zu und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, wie es am besten weitergeht.