Was kostet ein Testament? Klare Antworten für Ihre Planungssicherheit
Einleitung: Sicherheit durch klare Nachlassregelung
Ein Testament gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit – gerade in herausfordernden Zeiten. Doch viele Menschen zögern, weil sie insbesondere nicht wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Genau hier setzt dieser Ratgeber an.
Als erfahrener Anwalt für Erbrecht in Hannover nehme ich mir Zeit, Ihre Fragen transparent zu beantworten – damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.
Was ist ein Testament – und warum ist das so wichtig?
Ein Testament ist eine schriftliche Verfügung, mit der Sie selbst bestimmen, wer nach Ihrem Tod was erben soll. Es ersetzt die gesetzliche Erbfolge – und ist besonders wichtig, wenn Sie bestimmte Personen bevorzugen, enterben oder klare Regeln für Ihren Nachlass treffen möchten.
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht aber oft nicht dem persönlichen Willen – und führt regelmäßig zu Streit unter Angehörigen.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit,
- Ihre Familie gezielt abzusichern,
- Partner, Stiefkinder oder Freunde zu bedenken,
- Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen oder bewusst zu steuern,
- und den Nachlass klar und rechtssicher zu regeln.
Damit ein Testament wirksam und unanfechtbar ist, müssen bestimmte Formvorgaben eingehalten werden – egal, ob Sie es handschriftlich verfassen oder notariell beurkunden lassen.
Ich helfe Ihnen dabei, ein Testament zu erstellen, das wirklich Ihrem Willen entspricht – klar, rechtssicher und maßgeschneidert.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Ein Testament können Sie in Deutschland auf drei Arten erstellen – jede hat ihre Vor- und Nachteile:
1. Privatschriftliches Testament
- Voraussetzungen: Sie schreiben den gesamten Text handschriftlich und unterschreiben am Ende mit vollem Namen, Ort und Datum.
- Vorteile: Kostenlos, flexibel
- Risiken: Formfehler, Unklarheiten, spätere Anfechtung möglich
Tipp: Lassen Sie ein selbst erstelltes Testament unbedingt rechtlich prüfen, um Streit oder Unwirksamkeit zu vermeiden.
2. Notarielles Testament
- Voraussetzungen: Sie erklären Ihren letzten Willen mündlich oder schriftlich gegenüber einem Notar. Dieser erstellt ein offizielles Dokument.
- Vorteile: Rechtssicher, selten Zweifel über Form oder Inhalt, Problem ist nur, wenn der Notar den wirklichen Willen nicht erforscht
- Kosten: Abhängig vom Nachlasswert
3. Gemeinsames Testament (z. B. Berliner Testament)
- Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können gemeinsam ein Testament verfassen – entweder handschriftlich oder notariell.
- Besonderheit: Bindungswirkung, wechselbezügliche Verfügungen, Absicherung des überlebenden Partners
Ihr Anwalt für Erbrecht in Hannover
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Welche Kosten entstehen bei einem Testament?
Ein eigenhändig geschriebenes Testament verursacht keine direkten Kosten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen. Diese kostet je nach Umfang ab 190 Euro. Für eine notarielle Beglaubigung des Testaments fallen je nach Nachlasswert bis zu 130 Euro an. Die Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Zusätzlich kann das Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden. Die Verwahrung kostet pauschal 75 Euro, hinzu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister mit weiteren 15 bis 18 Euro.
Ein notarielles Testament verursacht höhere Kosten, bietet aber auch größere Sicherheit. Je nach Nachlasswert entstehen hier Gebühren zwischen 75 Euro und über 1.000 Euro. Ein Einzeltestament mit einem Nachlasswert von 250.000 Euro kostet zum Beispiel rund 535 Euro. Für ein gemeinschaftliches Testament fallen in diesem Fall 1.070 Euro an. Diese Kosten umfassen bereits die Beurkundung sowie die Hinterlegung beim Amtsgericht. Möchte der Erblasser ein bereits erstelltes notarielles Testament widerrufen, so ist dafür eine weitere Gebühr fällig. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro beläuft sich diese zum Beispiel auf etwa 136,50 Euro. Soll gleichzeitig ein neues Testament aufgesetzt werden, wird erneut die volle Gebühr nach dem aktuellen Geschäftswert fällig.
Auch die Unterstützung durch einen Anwalt verursacht Kosten. Diese können entweder pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Ohne gesonderte Honorarvereinbarung dürfen Rechtsanwälte laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine Erstberatung maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnen. Bei darüber hinausgehender Beratung liegt die Obergrenze bei 250 Euro. Die Beglaubigung eines Testaments ist dem Anwalt jedoch nicht möglich. Diese erfolgt ausschließlich durch einen Notar. Der Anwalt kann Sie jedoch umfassend bei der Formulierung unterstützen und das fertige Dokument zur Verwahrung einreichen lassen.
So läuft eine anwaltliche Beratung zum Testament ab – Anwalt Erbrecht Hannover
Telefonischer Erstkontakt
Bei einem ersten Telefongespräch können Sie mir Ihr Problem schildern. Während des Telefonats kann ich Ihnen bereits die ersten Fragen beantworten.
Terminvereinbarung für eine Beratung
Im Anschluss an den ersten Kontakt vereinbaren wir einen persönlichen Termin für eine detaillierte Beratung. Dieser kann vor Ort, per Video-Telefonie oder telefonisch erfolgen. Im Rahmen der Beratung werde ich Sie über die Kosten eines Testaments aufklären.
Weitere Schritte
Nach einer erfolgreichen Beratung, werde ich Ihnen weitere Schritte aufzeigen. Sollte es notwendig sein, können wir Ihr Anliegen ein weiteres Mal besprechen.
Weitere Kosten rund ums Testament
Wer im Testament eine Testamentsvollstreckung vorsieht, sollte auch die damit verbundenen Kosten berücksichtigen. Ein Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine Vergütung. Diese richtet sich nicht gesetzlich, sondern nach Vereinbarung oder nach allgemeinen Empfehlungen, wie der sogenannten Rheinischen Tabelle. Bei einem Nachlasswert von unter 250.000 Euro wird eine Vergütung in Höhe von etwa vier Prozent empfohlen, bei höheren Werten reduziert sich der Prozentsatz entsprechend. Ein Testamentsvollstrecker benötigt darüber hinaus ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Die dafür anfallenden Kosten richten sich erneut nach dem Nachlasswert. So kostet das Zeugnis bei einem Wert von 100.000 Euro etwa 273 Euro, bei 500.000 Euro rund 935 Euro.
Auch nach dem Tod des Erblassers entstehen weitere Kosten. Die Testamentseröffnung beim Amtsgericht schlägt mit rund 100 Euro zu Buche, zuzüglich Auslagen für Porto und Papier. Falls kein notarielles Testament existiert oder zusätzliche Nachweise erforderlich sind, kann ein Erbschein notwendig werden. Auch hier bestimmen Nachlasswert und Aufwand die Kosten. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro betragen die Kosten für eidesstattliche Versicherung und Erbschein jeweils 273 Euro, also insgesamt 546 Euro.
Aufbewahrung & Hinterlegung
Das privatschriftliche Testament muss weder aufbewahrt noch hinterlegt werden. Es kann einfach Zuhause verwahrt bleiben, womit keine Kosten anfallen. Es kann jedoch auch im Amtsgericht verwahrt werden. Bei einer Verwahrung im Amtsgericht wird das Testament automatisch im Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. In diesem Testamentsregister sind sämtliche erbfolgerelevante Unterlagen gesammelt, welche vom Notar oder Amtsgericht gemeldet worden sind.
Kosten Testament Notar
Ein Notar veranlasst die Hinterlegung in einem Amtsgericht, wenn er ein Testament beglaubigen soll, womit es in die öffentliche Verwahrung gelangt. Bei der damit verbunden Registrierung im Zentralen Testamentsregister wird eine Anmeldegebühr von 15,00€ fällig. Zusätzlich berechnet das Amtsgericht unabhängig vom Nachlasswert des Testaments eine Pauschalgebühr in Höhe von 75,00€
Amtsgericht
Sollte der Erblasser das Testament selbst beim Amtsgericht hinterlegen, fällt auch hier die Pauschalgebühr in Höhe von 75,00€ an. Infolge der automatischen Registrierung des Testaments stellt die Bundesnotarkammer dem Erblasser eine Gebühr von 18,00€ statt 15,00€ in Rechnung, da in diesem Fall direkt mit dem Erblasser und nicht über den Notar abgerechnet wird.
Änderungen Testament
Wenn das handschriftliche Testament zu Hause verwahrt wird, sind Änderungen kostenfrei möglich. Hierfür muss der Erblasser entweder ein neues erstellen und das alte mit “ungültig” versehen oder vernichten, oder er muss die Zusätze kenntlich machen und mit Ort und Datum unterschreiben.
Falls das Testament beglaubigt und hinterlegt worden ist, sind keine handschriftlichen Änderungen möglich, da das Testament sonst ungültig ist. Stattdessen muss das Testament aus der öffentlichen Verwahrung zurückverlangt und widerrufen werden. Anschließend muss ein neues Testament aufgesetzt, beglaubigt und hinterlegt werden. Dafür fallen erneut die Gebühren in Höhe von 75,00€ und 15,00€ (Notar) bzw. 18,00€ (Amtsgericht) an.
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2. Notarielles Testament Kosten
Ein notarielles Testament wird vom Erblasser gemeinsam mit einem Notar erstellt.
Erstellung Testament beim Notar
Die Kosten eines notariellen Testaments richten sich nach dem Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung. Unterschieden wird hier zudem, ob es sich um ein einzelnes oder gemeinschaftliches Testament (oder Erbvertrag) handelt. Bei einem einzelnen Testament wird eine 1,0-fache und bei einem gemeinschaftlichen eine 2,0-fache Gebühr fällig.
Allgemein gilt, je höher der Nachlasswert beträgt, desto höher fallen die Notarkosten an.
Beispiele: (Preise sind netto)
Nachlasswert in Euro | Einzeltestament1,0-fache Gebühr | Gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag 2,0-fache Gebühr |
10.000,00€ | 75,00€ | 150,00€ |
25.000,00€ | 115,00€ | 230,00€ |
50.000,00€ | 165,00€ | 330,00€ |
250.000,00€ | 535,00€ | 1.070,00€ |
500.000,00€ | 935,00€ | 1.870,00€ |
Beglaubigung
Die Kosten für die Beglaubigung sind bereits in den Kosten für die Erstellung des Testaments enthalten.
Aufbewahrung & Hinterlegung
Der Notar sorgt neben der Erstellung des Testaments des Erblassers auch für die Aufbewahrung und Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Dazu werden die Pauschalgebühr für das Amtsgericht in Höhe von 75,00€ und die Anmeldegebühr für die Eintragung im Zentralen Testamentsregister in Höhe von 15,00€ fällig.
Änderungen
Änderungen an einem notariell beglaubigten Testament sind nicht kostenfrei. Zunächst wird das Testament vom Notar gebührenfrei aus der öffentlichen Verwahrung zurückverlangt. Anschließend hat der Erblasser 2 Optionen: entweder er widerruft das Testament oder er widerruft es und erstellt ein neues Testament. Falls der Erblasser das Testament nur widerruft, richten sich die Kosten nach einer festgelegten Gebührentabelle. Nach § 21201 KV GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) darf ein Notar für den Widerruf eines Testaments eine 0,5-fache Gebühr berechnen.
Beispiele:
Nachlasswert in Euro | 0,5-fache Gebühr |
5.000,00€ | 22,50€ |
10.000,00€ | 37,50€ |
50.000,00€ | 82,50€ |
100.000,00€ | 136,50€ |
200.000,00€ | 217,50€ |
500.000,00€ | 467,50€ |
Beim Widerruf des alten Testaments und der Erstellung eines Neuen kann der Notar seine Kosten nach dem höheren Geschäftswert – entweder dem der Neuerstellung oder dem des Widerrufs – berechnen. Sollten sich bei der Neuerstellung neue Verfügungen ergeben (z.B. Vollerbe wird Nacherbe), darf der Notar die Gebühr für die Erstellung nochmal verlangen.
3. Testament mit Hilfe eines Anwalts Erbrecht Hannover
Ein Rechtsanwalt kann einem Erblasser bei der Erstellung und Aufsetzung eines Testaments behilflich sein und ihn rechtlich beraten.
Erstellung durch Anwalt im Erbrecht
Zur Erstellung eines Testaments wird zwischen Mandant und Anwalt eine Honorarvereinbarung getroffen. Die Parteien beschließen ein Honorar, welches dem Aufwand des Anwalts angemessen ist, wobei der Nachlasswert als Grundlage dient.
Hierbei wird zwischen zwei Vereinbarungen unterschieden.
Pauschalvergütung
Bei der Pauschalvergütung wird eine feste Summe unabhängig vom Zeitaufwand vereinbart, welche der Anwalt nach der Erstellung und Aufsetzung des Testaments erhält. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass bei unvorhergesehenem Mehraufwand die Summe auf Stundenbasis erhöht werden darf.
Zeitvergütung
Vereinbaren Erblasser und Anwalt eine Zeitvergütung bemisst sich die Abrechnung – nach Festlegung eines festen Stundensatzes – nach dem tatsächlichen Zeitaufwand des Rechtsanwalts. Um diesen Anspruch begründen zu können, muss der Rechtsanwalt seinen zeitlichen Aufwand genau dokumentieren.
Sollte keine Honorarvereinbarung getroffen werden, darf der Anwalt die Testamentserstellung auf Basis einer Beratungsgebühr durchführen. Dabei darf er bei einer Erstberatung 190,00€ und für weitere Beratungstätigkeiten einen Maximalbetrag von 250,00€ zzgl. Umsatzsteuer verlangen (§ 34 RVG).
Beglaubigung
Die Beglaubigung und Beurkundung kann und darf nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Eine Beglaubigung ist stets nur durch einen Notar zulässig. Die Notarkosten ergeben sich aus der festgelegten Kostenordnung (§ 45 KostO) und betragen ¼ einer vollen Gebühr bei maximal 130,00€. Richtwert ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung.
Aufbewahrung & Hinterlegung
Wenn das Testament öffentlich hinterlegt werden soll, muss der Erblasser das Testament entweder selbst oder in Absprache mit seinem Anwalt beim Amtsgericht hinterlegen. Dies hat den Grund, dass ein Rechtsanwalt nur als Beratung fungiert und das Testament somit nicht automatisch wie beim Notar beim Amtsgericht hinterlegt wird. Folglich fallen die Pauschalgebühr für die Hinterlegung von 75,00€ und 18,00€ für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister an.
Änderungen durch Anwalt für Erbrecht
Die Änderungskosten hängen davon ab, ob das Testament öffentlich verwahrt wird oder nicht. Sollte das Testament zurückverlangt, geändert und dann wieder hinterlegt werden, fallen die Gebühren für Amtsgericht und Testamentsregister erneut an. Die Kosten des Anwalts müssen hierbei mit dem Mandanten vereinbart werden. Alternativ kann der Rechtsanwalt auch eine Rechnung nach Geschäfts- und Beratungsgebühr ausstellen.
4. Sonstige Kosten für ein Testament
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kosten fallen im Erbfall auch nochmal Kosten an.
Testamentsvollstrecker
Sollte im Testament ein Testamentsvollstrecker festgelegt sein, hat dieser einen Anspruch auf Vergütung nach § 2221 BGB. Die Höhe der Vergütung wird dort jedoch nicht geregelt. Stattdessen legt entweder der Erblasser die Höhe fest oder sie bemisst sich nach der “Rheinischen Tabelle” bzw. der “Empfehlung des deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers”, welche sich nach dem Nachlasswert richtet.
Nachlasswert in Euro | Prozentuale Vergütung des Testamentsvollstreckers |
< 250.000,00€ | 4% |
< 500.000,00€ | 3% |
< 2.500.000,00€ | 2,5% |
< 5.000.000,00€ | 2% |
> 5.000.000,00€ | 1,5% |
Testamentsvollstreckerzeugnis
In der Regel beantragt ein Testamentsvollstrecker ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Die Kosten hierfür richten sich nach dem GNotKG, wonach bei erstmaligem Ausstellen eines Zeugnisses eine 1,0-fache Gebühr fällig wird. Der Richtwert im Einzelnen ist der Nachlasswert.
Beispiele:
Nachlasswert in Euro | 1,0-fache Gebühr |
500,00€ | 15,00€ |
1.000,00€ | 19,00€ |
5.000,00€ | 45,00€ |
10.000,00€ | 75,00€ |
50.000,00€ | 165,00€ |
100.000,00€ | 273,00€ |
500.000,00€ | 935,00€ |
Bei einer weiteren Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu einem späteren Zeitpunkt, wird nur noch ⅓ berechnet.
Testamentseröffnung
Bei einer Testamentseröffnung müssen die Erben am Ende die Gebühren für den Bearbeitungsaufwand des Gerichts bezahlen. Die Kosten eines privatschriftlichen und eines notariellen Testaments richten sich nach dem GNotKG und betragen demnach 100,00€ zzgl. Porto, Versand, Papierkosten, etc.
Erbschein
Um einen Erbschein zu beantragen, muss eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben abgegeben werden. Die offizielle Beglaubigung erfolgt durch einen Notar oder durch ein Gericht, wofür eine Gebühr fällig wird (§ 23300 GNotKG).
Zur Erteilung eines Erbscheins muss ebenfalls eine Gebühr gezahlt werden. Der Nachlasswert bestimmt die Antrags- und Notarkosten.
Beispiele:
Nachlasswert in Euro | Eidesstattliche Versicherung | Erteilung des Erbscheins | Gesamt |
5.000,00€ | 45,00€ | 45,00€ | 90,00€ |
10.000,00€ | 75,00€ | 75,00€ | 150,00€ |
50.000,00€ | 165,00€ | 165,00€ | 330,00€ |
100.000,00€ | 273,00€ | 273,00€ | 546,00€ |
200.000,00€ | 435,00€ | 435,00€ | 870,00€ |
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