Was ist ein Erbschein? – Häufigsten Fragen zum Erbschein
Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das von einem Nachlassgericht auf Antrag herausgegeben wird. Es bestätigt die Identität der Erben eines Verstorbenen zum Zeitpunkt des Erbfalls. Zusätzlich kann er für rechtliche Zwecke fest legen, zu welchem Anteil ein Erbe das Vermögen des Verstorbenen erbt und ob dabei bestimmte Verfügungsbeschränkungen zu beachten sind. Erhalten Sie hier die Antwort vom Anwalt für Erbrecht.
Hat ein Erblasser in seinem Testament mehrere Erben bestimmt, gibt der Erbschein Auskunft über die Erbquote des einzelnen Erben und eventuelle Beschränkungen, die der Erblasser verfügt hat.
Muss die Rechtsnachfolge für einen Betrieb im Handelsregister eingetragen werden oder wird die Berichtigung eines Grundbucheintrags erforderlich, ist der Erbschein aber nach wie vor vorzulegen.
Mandantenmeinungen
Die unterschiedlichen Arten eines Erbscheins
Je nachdem, wen der Erblasser in seinem Testament als Erben bestimmt, können die folgenden Arten des Erbscheins unterschieden werden:
Ein Universalerbe betragt einen Alleinerbschein. Als Miterbe muss ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Die Teilerbschein gibt Auskunft über den Erbteil eines Miterben.
Besonders zu beachten ist der gegenständlich beschränkte Erbschein. Dieser wird ausgestellt, wenn sich das Vermögen des Erblassers im Ausland befindet. Das Nachlassgericht ist berechtigt, den Erbschein auf die Teile des Nachlasses zu beschränken, die sich im Inland befinden.
Welche Funktionen hat ein Erbschein?
Das Erbrecht sieht zwei Funktionen des Erbscheins vor. Durch die Vermutungswirkungen soll die Sicherheit der erbrechtlichen Angelegenheit sichergestellt werden. § 2365 Satz 1 BGB geht von davon aus, dass der Inhaber des Erbscheins auch der berechtigte Erbe ist (positive Vermutung). Dieselbe Vorschrift unterstellt, dass gegen den Erben keine anderen Verfügungsbeschränkungen bestehen (negative Vermutung).
Im Weiteren erfüllt der Erbschein die Funktion des öffentlichen Glaubens. § 2366 BGB verlangt, dass der Käufer eines Gegenstandes diesen herausgeben muss, wenn sich später herausstellt, dass er die Sache von einer nichterbberechtigten Person erworben hat und der richtige Erbe mit dem Erbschein seine Ansprüche gegen ihn geltend macht.
Wer zählt zu dem antragsberechtigten Personenkreis für einen Erbschein?
Wer einen Erbschein beantragt, muss hierzu berechtigt sein. Zu dem antragsberechtigten Personenkreis gehören die folgenden Personen:
- die durch Gesetz oder per Testament bestimmten Erben
- ein von dem Erblasser eingesetzter Testamentsvollstrecker
- Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter (auch wenn über einen Erben ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde)
- Gläubiger des Erblassers oder eines Erben, wenn sie einen Vollstreckungstitel haben
- Betreuer
Nicht zur Antragstellung für einen Erbschein berechtigt sind z.B. pflichtteilsberechtigte Personen und Ersatz- oder Nacherben, bevor sie ihr Erbe antreten können.
Wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt in Hannover, um sich bei der Beantragung eines Erbscheins unterstützen zu lassen.
Wo kann der Erbschein beantragt werden?
Für die Ausgabe eines Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. In Hannover wurde diese Aufgabe von dem Amtsgericht der niedersächsischen Landeshauptstadt übernommen.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover
Wenn Sie einen Erbschein beantragen wollen, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld eine Beratung bei einem Rechtsanwalt im Erbrecht nehmen, der Sie über den Ablauf, die richtige Formulierung und die Folgen berät.
Welchen Inhalt muss ein Erbscheinsantrag?
Das deutsche Erbrecht schreibt für den Antrag eines Erbscheins einen bestimmten Inhalt vor. Ihr Rechtsanwalt teilt Ihnen mit, dass Sie in dem Erbscheinsantrag unter anderem die folgenden Angaben machen müssen:
- der Eintritt des Erbfalls
- der letzte Wohnsitz des Erblassers
- das Verwandtschaftsverhältnis, das zwischen dem Erblasser und dem Erben bestanden hat
- der Anteil des Erben an dem Nachlass
- der Nachweis, dass der Erbe die Erbschaft angetreten hat
Wurde der Antragsteller testamentarisch zum Erben bestimmt, muss zusätzlich das Testament vorgelegt werden, das den Antragsteller zum Erben bestimmt.
Vermeiden Sie Fehler, die zu einem späteren Zeitpunkt teuer werden. Lassen Sie sich dazu ausführlich von einem Rechtsanwalt Testament beraten.
Rufen Sie jetzt unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Kanzlei Erbrecht in Hannover.
Welche Dokumente müssen bei der Beantragung des Erbscheins beigefügt werden?
Ist ein Rechtsanwalt mit der Beantragung eines Erbscheins betraut, sorgt er dafür, dass dem Nachlassgericht auch die notwendigen Dokumente pünktlich zur Verfügung gestellt werden.
Zu den erforderlichen Dokumenten zählen die Sterbeurkunde des Erblassers und der Personalausweis des Antragstellers. Zusätzlich müssen bei der Antragstellung das Familienstammbuch und die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Wurde der Erbe von dem Erblasser adoptiert gehört zu den erforderlichen Unterlagen auch der Adoptionsbeschluss.
Ein erbberechtigter Ehepartner muss seine Antragsberechtigung durch eine Heiratsurkunde nachweisen.
Zusätzlich muss ein Antragsteller damit rechnen, dass das Nachlassgericht eine eidesstaatliche Versicherung von ihm verlangt. Hiermit versichert der Erbe die Richtigkeit der Angaben, die er in dem Antrag gemacht hat.
Welche Kosten sind mit der Beantragung des Erbscheins verbunden?
Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins teilen sich in die Gerichtskosten und in die Rechtsanwaltskosten auf.
Das Nachlassgericht berechnet zwei volle Gebühren. Die erste Gebühr bezieht sich auf die Erteilung des Erbscheins. Mit der zweiten Gebühr werden die gerichtlichen Aufwendungen für die Beurkundung der eidesstattlichen Erklärung abgedeckt.
Die Gebühren sind abhängig von dem Geschäftswert. Beträgt dieser z.B. 100.000 Euro fallen Gebühren von 546 Euro an.
Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Anfertigung des Erbscheins und dessen Weiterleitung an das zuständige Nachlassgericht, berechnet er Ihnen das Honorar in derselben Höhe. Für die Rechnung, die Ihnen der Rechtsanwalt ausstellt, müssen Sie zusätzlich mit einem Aufschlag rechnen, der die zurzeit gesetzlich geltende Umsatzsteuer enthält.
Welche Bedeutung hat der Geschäftswert?
Der Geschäftswert orientiert sich an dem Nachlasswert des Vermögens, das ein Erblasser vererbt. Maßgeblich ist der Wert im Zeitpunkt des Erbfalls. Eine nachträgliche Wertveränderung (z.B. bei einem Aktiendepot) wird für die Gebührenberechnung nicht berücksichtigt.
Der Geschäftswert mindert sich aber durch die offenstehenden Verbindlichkeiten des Erblassers. Zu den Erblasserschulden gehört z.B. eine Einkommensteuerschuld beim Finanzamt. Aufwendungen, die direkt mit dem Erbfall in Zusammenhang stehen (z.B. Beerdigungskosten) mindern den Geschäftswert nicht.
Der Antrag auf Hinzuziehung als Beteiligter
Ein Hinzuziehungsantrag sieht das deutsche Erbrecht nicht zwingend vor. Es empfiehlt sich aber einen solchen zu stellen, wenn eine erbberechtigte Person die Beantragung des Erbscheins nicht selbst vorgenommen hat. Mit dem Hinzuziehungsantrag wird auch ein Miterbe über die erbrechtliche Angelegenheit informiert.
Können Kreditinstitute die Vorlage eines Erbscheins bestehen?
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen sahen früher vor, dass ein Erbe den Erbschein vorlegt, wenn er z.B. das Konto des Erblassers auf seinen Namen umschreiben lassen möchte. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.10.13 XI ZR 401/12) hat diesen Passus der allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch für unwirksam erklärt.
Kann ein Erbschein berichtigt werden?
Das Erbrecht im BGB sieht vor, dass ein zu Unrecht erteilter Erbschein von dem zuständigen Nachlassgericht eingezogen wird. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass ein Antragsteller nicht antragsberechtigt war, weil er die Erbschaft ausgeschlagen hat.
Hat das Nachlassgericht den Erbschein eingezogen, ist er kraftlos. Dies bedeutet, dass ein eingezogener Erbschein keine Außenwirkung mehr entfalten kann.
Nach der Kraftloserklärung kann ein antragsberechtigter Erbe den Erbschein beantragen.
Die Kraftloserklärung eines Erbscheins und die Kosten
Auch für die Kraftloserklärung fallen nach dem deutschen Erbrecht Gebühren an. Das zuständige Nachlassgericht kann für die Einziehung eine Gebühr von maximal 400 Euro verlangen.
Das Honorar, das Ihr Rechtsanwalt Ihnen für die Kraftloserklärung berechnet, entspricht der Gebühr, die bei der Unterstützung der Antragstellung auf Erteilung eines Erbscheins zu zahlen ist.
In welchen Fällen ist ein europäisches Nachlasszeugnis relevant?
Zum 04. Juli 2012 ist die europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten. Mit dem Regelwerk wird u.a. ein europäisches Nachlasszeugnis für die Erbfälle mit einem EU-Auslandsbezug eingeführt.
Die Bestimmungen zum europäischen Nachlasszeugnis sind annähernd vergleichbar mit den Vorschriften zum deutschen Erbschein. In einigen Punkten geht es jedoch noch weiter als die nationalen Bestimmungen, die der deutsche Gesetzgeber vorgesehen hat. So können z.B. neben dem Erben und dem Testamentsvollstrecker auch Vermächtnisnehmer das europäische Nachlasszeugnis beantragen. Für einen Vermächtnisnehmer ist die Beantragung eines Erbscheins in Deutschland ausgeschlossen.
Bindend ist die Verwendung des europäischen Nachlasszeugnisses nach dem EU-Recht nicht. In vielen EU-Mitgliedsstaaten reicht es aus, wenn ein Erbe den in Deutschland beantragten Erbschein vorlegt.
Das europäische Nachlasszeugnis ist zunächst für sechs Monate gültig. Bei einer Verlängerung des Dokuments gibt es aber keine Probleme.
Hinsichtlich der Aufwendungen muss ein Antragsteller dieselben Beträge einkalkulieren, die bei der Erteilung eines deutschen Erbscheins fällig werden.
Für weitere Fragen zur Funktion eines Erbscheins steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt in Hannover gerne zu Verfügung.
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